Microsoft meldet eine aktuelle Bedrohung mit Schwerpunkt Europa über eine ältere Schwachstelle CVE-2017-1182 in Microsoft Office. Ein präpariertes RTF Dokument infiziert das System mit einem Backdoor-Trojaner.
Haben Einwilligungen z.B. für Newsletter ein Verfallsdatum, ja oder nein? Eine Betrachtung unter Berücksichtigung der DSGVO, des UWG und dazu passender Gerichtsurteile.
Art. 38 Abs. 6 DSGVO regelt, dass Interessenskonflikte eines Datenschutzbeauftragten bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu vermeiden sind. Wer darf zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden? Lesen Sie die Details über die Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in unserem Blogbeitrag
Es ist ein Kreuz mit den Passwörtern. Kommt man langsam zwar von den unsicheren Komplexitätsregeln und Wechselintervallen - endlich - ab, so hat man als Anwender immer noch mit einer Vielzahl an Passwörtern zu kämpfen. Denn es ist schon was Wahres dran, wenn es heißt, nicht für alle Anmeldungen und Accounts das selbe Passwort zu verwenden. Ist nämlich einer gehackt, sind damit auch alle anderen Zugänge gefährdet, die das selbe Passwort verwenden. Und im Laufe seines digitalen Lebens sammelt ein Anwender Zugangsdaten wie früher andere Leute Briefmarken. Sich diese alle zu merken, mag dem einen oder anderen gelingen. Uns und wohl den meisten anderen Anwendern wird dies schwer fallen. Abhilfe schaffen sogenannte Passwort-Tresore wie Keepass. Wie dieser zu installieren und zu bedienen ist, welche Einsatzmöglichkeiten ein solcher Tresor bietet und wieso man von Online-Diensten für die Passwort-Verwaltung besser die Finger lassen sollte, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag inklusive ausführlicher PDF Anleitung zu Installation und Nutzung von Keepass. Feel free to download!
Unsere kostenlose Checkliste soll helfen, vorhandene Schwachstellen zu identifizieren und möglichst zeitnah zu schließen. Auch wenn hier hauptsächlich von Multifunktionsgeräten die Rede ist, so können die Schwachstellen auf bei Einzelfunktionsgeräten vorhanden sein.
Gerade kleinere Kommunen wünschen gerne die Themen Informationssicherheit und Datenschutz aus einer Hand. Durch unsere Zusammenarbeit mit der GKDS in München haben wir für Kommunen die optimale Lösung im Angebot.
Sie wollen eine Rechnung als PDF an Emails anhängen und versenden? Da gibt es einige Aspekte zu beachten im Sinne des Datenschutzes bzw. der DSGVO. Nein, generelle Verschlüsselung ist keine Pflicht. Wie Sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Rechnungsversand per Email erfüllen können, skizziert unser Beitrag mit Tipps & Tricks.
Das Jahr neigt sich dem Ende. Die DSGVO Welle ebbt etwas ab. Zeit für etwas Besinnung und Durchschnaufen für das kommende Jahr. Selbst Weihnachten ist von der DSGVO betroffen. Details dazu sowie unsere Weihnachtswünsche finden Sie online im Blogbeitrag.
Die DSGVO Schonfristen sind endgültig vorbei. 8 erste Tipps, um Ihre Organisation fit für das Thema Datenschutz zu machen: VVT, DSB, Einwilligung, Meldepflicht, Datenpannen
Die Anforderungen an Webseitenbetreiber steigen mit der DSGVO, egal ob privater oder gewerblicher Auftritt. Doch das ist kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Für das beliebte Content Management System Wordpress haben wir Ihnen zahlreiche Tipps und Tricks sowie Anleitungen zusammengestellt, wie Sie auf der Zielgeraden im Internet datenschutzkonform nach der DSGVO auftreten können.
Liebe Leser und Leserinnen unseres Datenschutz-Blogs, liebe Interessenten, Kunden und Geschäftspartner!
2018 hält für für jeden von uns Überraschungen und Neuerungen parat. Unternehmen und Behörden bereiten sich auf die EU Datenschutz-Grundverordnung vor. Im Kielwasser der DS-GVO zieht das Thema Informationssicherheit nach. Veränderungen in gewohnten Arbeitsweisen werden die Folge sein. Der Mensch mag nicht immer die Veränderung, große Herausforderungen stehen daher bevor. Doch auch im Privaten wird es Höhen und Tiefen geben. Kinder und Enkelkinder treten bei dem einen oder anderen ins Leben, bei anderen wird der Verlust von Angehörigen eine nicht zu schließende Lücke reißen. Doch das Leben wird weitergehen, auch wenn es einem im letztgenannten Fall lange nicht so erscheinen mag.
Nutzen Sie bitte die geruhsame Zeit "zwischen den Jahren" und zum Neujahrsanfang, um Zeit mit Ihren Lieben und Freunden zu verbringen. Finden Sie Ruhe und holen Sie Luft, für alles, was 2018 für jeden von uns bereithalten wird. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und die gute Zusammenarbeit im nun fast vergangenen Jahr.
Das Team von a.s.k. Datenschutz wünscht Ihnen und Ihren Lieben ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und glückliches Jahr 2018.
Auf Wiederlesen im Neuen Jahr
PS: Statt Weihnachtskarten haben wir in diesem Jahr erneut der Stefan Hahn Kinderstiftung gespendet. Es gibt nichts Wichtigeres, als unseren Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Der Newsletter-Versender Mailchimp sorgt mit Zwangsumstellung auf single opt-in für Abmahnrisiko für deutsche Unternehmen. Nutzt Ihr Unternehmen Mailchimp für den Newsletter-Versand, heißt es jetzt dringend handeln.
Keine Email-Werbung ohne schriftliche Einwilligung. Oder gibt es doch Ausnahmen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Datenschutz? Ja, es gibt genau eine Ausnahme. Bei dieser müssen zahlreiche Bedingungen ALLE und GLEICHZEITIG erfüllt sein. Ein Merkblatt des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg dient Verbrauchern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegen unlauter werbende Unternehmen. Im Umkehrschluss kann jeder Werbetreibende in diesem Merkblatt nachlesen, wie es richtig geht. Mehr im Blogbeitrag
Newsletter erstellt, Verteiler eingetragen, abgeschickt und fertig ist die Datenpanne. Und das nur, weil die Email-Adressen der Empfänger im falschen Feld gelandet sind. Welche Konsequenzen drohen, wie Sie Bußgelder vermeiden und wie Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren, erfahren Sie im Blogbeitrag.
Personalausweis kopieren oder als Pfand einbehalten? In vielen Branchen üblich, doch nur in sehr wenigen Branchen und Fällen gesetzlich erlaubt. Wieso Sie nicht einfach einen Personalausweis kopieren oder als Pfand einbehalten dürfen, erklären wir im Blogbeitrag.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat erste Auslegungshilfen zum neuen Datenschutzrecht der EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) veröffentlicht. Wie bereits in einem früheren Beitrag beschrieben, ist die Unterstützung mit Vorlagen und Hilfsmitteln zur Umsetzung der EU-DSGVO noch recht „überschaubar“. Dies wird auch am Umfang der jetzt veröffentlichten - und noch zu erweiternden - Auslegungshilfen deutlich. Mehr dazu im Blogbeitrag.
Hype um Abmahnrisiko für private Whatsapp-Nutzer. Risiko eher gering. Doch der Einsatz von Whatsapp in Unternehmen oder Behörden kann teure Konsequenzen haben. Das ist jedoch nichts Neues. Wer meint, die kürzlich eingeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung löst die datenschutzrechtlichen Probleme, der irrt. Fazit daher: Finger weg von Whatsapp im geschäftlichen und behördlichen Umfeld! Mehr dazu im kompletten Blogbeitrag
Die EU-DSGVO naht in großen Schritten. Anbieter von Seminaren und Literatursammlungen sind im Sende-Rausch. Änderungen und Anpassungen stehen bevor. Doch ist das wirklich ein Grund zur Panik? Ändert sich für Unternehmen und Behörden soviel? Gerade, wenn Sie sich bisher schon an geltendes Datenschutzrecht aktiv gehalten haben? Gedanken, Anregungen und Tipps zur Vorbereitung und Vorgehensweise in unserem Blogbeitrag.
Ab dem 25.05.2018 können bayerische Kommunen es ihren Pendants in anderen Bundesländern gleich tun und einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Datenschutzbeauftragten von a.s.k. Datenschutz sind entsprechend qualifiziert (u.a. Kurse der Bayerischen Verwaltungsschule BVS) und für die Ausübung dieser Tätigkeit ausgebildet. Doch Sie müssen mit Bezirk, Landratsamt, Stadt oder Gemeinde nicht warten. Bereits heute können Sie unsere Mitarbeiter als externe Datenschutzberater beauftragen und sich kompetente Unterstützung sichern. Die a.s.k. Datenschutz-Berater bereiten Sie professionell auf die Anforderungen des BayDSG sowie der EU-DSGVO vor und übernehmen ab Mai 2018 die Tätigkeit des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für Ihre kommunale Einrichtung. Faire Monatspauschalen machen die Kosten und den Zeitaufwand für Ihre Kommune transparent und überschaubar. Sie haben stets das aktuelle Know-How in Ihrer kommunalen Einrichtung verfügbar. Für die Ausbildung und alle weiteren Tools der Zusammenarbeit (Projektplattform, eLearning, Videokonferenzsystem etc.) sorgen wir. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter auch bei Ihnen vor Ort im Einsatz. Mehr Informationen und den aktuellen Flyer finden Sie in unserem Blogbeitrag.
a.s.k. Datenschutz braucht Verstärkung oder anders ausgedrückt - WIR SUCHEN DICH! :-) Aushilfskraft (m/w) mit technischem Hintergrund für befristete Unterstützung bei einigen Kundenprojekten gesucht. Kenntnisse im Bereich Cloud, Datenschutz und Informationssicherheit von Vorteil. Tätigkeit kann von jedem internetfähigen (nicht öffentlichen!) PC ausgeführt werden. Kein Kundenkontakt, keine Akquise, reine Unterstützung im Backoffice. Befristete Anstellung als Aushilfe, gerne auch Tätigkeit als freier Mitarbeiter - wie Sie es wünschen. Kurzbewerbungen mit technischem Hintergrund bitte per Post an a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau, Schulstrasse 16a, 91245 Simmelsdorf oder per Mail an aushilfe201704@ask-datenschutz.de. Bitte bei Email-Bewerbungen beachten: Ihre Daten werden unverschlüsselt übertragen, solange Sie nicht unser S/MIME-Zertifikat für die Verschlüsselung einsetzen. Gerne senden wir Ihnen dies vorab per Mail zu.
Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
Mit­glied­schaf­ten