Mit dem heutigen Tag läuft die Frist für den Vorabwiderspruch gegen Google Street View für die 20 größten Städte Deutschlands ab (Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal).
Für die Entscheidung Pro oder Contra externer Datenschutzbeauftragter sollte vorher kalkuliert sein, welche Kosten auf das Unternehmen beim Einsatz eines internen Datenschutzbeauftragten zu kommen. Eine erste Einschätzung können Sie anhand zweier Beispiele für einen Teilzeit- und einen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten erhalten.
Das beliebte Webtracking-Tool Google Analytics steht nicht erst seit dem Beschluß der Aufsichtsbehörden vom 26.11.2009 im Visier der Datenschützer. Damals wurde der Beschluss gefasst, daß die Auswertung des Nutzungsverhaltens eines Webseitenbesuchers mit vollständiger IP-Adresse nur mit bewusster und eindeutiger Einwilligung des Besuchers zulässig ist. Grund genug für Google, sich mit den beanstandeten Punkten auseinanderzusetzen und Anpassungen vorzunehmen.
Mit "kostenlosen" Angeboten werden Nutzer im Internet angelockt und verleitet, so viele persönlichen Daten wie möglich preiszugeben. Mit entsprechend geschickter Ausgestaltung der Angebote und allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese personenbezogenen Daten für das hinter dem Angebot stehenden Unternehmen bares Geld wert. Sei es für zielgruppengerechte Werbung anhand von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Hobbies oder sogar für die Überlassung der Daten an Dritte. Ein weites Feld, diese personenbezogenen Daten - die oftmals für kleine oder veraltete Gimmicks (z.B. alte Softwareversionen) preisgegeben wurden - zu Geld zu machen.
Linktipp: Ohne E-Mail geht selbst in den kleinsten Unternehmen heute nichts mehr. Welche Regeln müssen Unternehmen beachten, um ihre E-Mails im Unternehmen professionell managen zu können? Hilfreiche Antworten bietet ein Beitrag bei securitymanager.de - dem Portal für IT-Security
Der Sommer ist da und mit ihm die warmen Temperaturen. Des einen Freud', des anderen Leid. Ihre Computerhardware, egal ob Desktop PC, Note- und Netbook oder Server freut sich weniger über Sonne und Sonnenschein. Überhitzung im Geräteinneren kann zum plötzlichen Hitzetod von Netzteil, Festplatte und Co führen. Je nach Art und Hersteller von Hardware sind bereits Raumtemperaturen ab 40 Grad Celsius eine Gefahr. Die Folge: Abstürze, Defekte und Dateninkonsistenz bis hin zum totalen Datenverlust. Kosten verursachen dann die Hardwareneubeschaffung, der Einbau und die Datenwiederherstellung - wenn diese überhaupt noch möglich ist.
Der Datenschutzbeauftragte des Schweizer Kantons Zürich bietet einen kostenfreien Online Check für die Stärke eines gewählten Passworts. Die Eingabe erfolgt über eine verschlüsselte https - Verbindung, eine farbliche Markierung in Grün oder Rot zeigt die Tauglichkeit des gewählten Passworts an.
Mit einem unbedachten Klick werden Webnutzer schnell Opfer einer Abzocke per Abofalle. Ist es dazu erst mal gekommen und die Rechnung ins Haus geflattert, ist dies noch lange kein Grund, klein beizugeben und den Zahlungsaufforderungen der Betrüger nachzukommen. Rat und Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer regelmäßig aktualisierten Übersicht bekannter Abofallen im Web. Ergänzt werden diese durch Hinweise auf die Betreiber sowie kooperierenden Inkasso- und Anwaltbüros. Hinweise zu aktuellen Verfahren gegen die Betreiber oder auch z.B. gesperrte Bankkonten runden die Informationen ab.
Schon 2010 deckte die Stiftung Warentest erschreckende Fehlerquoten bei Schufa-Auskünften auf. Auch im Jahr 2026 zeigt die Praxis: Verlassen Sie sich nicht blind auf Ihren Score. Wir werfen einen Blick zurück auf die damaligen Ergebnisse und erklären, warum die Eigenkontrolle mittels Datenkopie Ihr wichtigstes Werkzeug bleibt.
Internet Anbietern droht neues Ungemach. Auslöser ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die zum 18.05.2010 in Kraft getreten ist. Deren Grundlage ist eine europäische Richtlinie aus 2006, die nun durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, diskriminierende Bestimmungen der Anbieter gegenüber Kunden zu verhindern und insgesamt den Verbraucherschutz zu stärken. Die vorgeschriebenen Pflichtinformationen für Webauftritte aus verschiedenen Bereichen (BGB, TMG etc.) wurden für diesen Zweck überarbeitet und erweitert.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool für die Analyse und Auswertung der Besucher von Webseiten durch Seitenbetreiber. Beim Einsatz dieses Dienstes entsteht schnell der Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationspflicht, Zustimmungspflicht, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (in diesem Fall der IP Adresse) flechten ein Netz, in dem Sie sich ohne böswillige Absicht verfangen können und mit entsprechenden Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden rechnen müssen.
Einen wirklich lesenswerten Kommentar zum Thema Datenschutz und wieso Datenschutz nur so behäbig in Fahrt kommt, finden Sie im Freitagskommentar von "Das Datenschutz-Blog". Dem ist nichts hinzuzufügen.
Man glaubt es kaum, doch trotz aller Warnungen und Sensibilisierungsversuche werden nach wie vor die einfachsten Regeln zur Passwortsicherheit nicht eingehalten. Nicht ohne Grund werden die Charts der unsicheren Passwörter angeführt von 12345, passwort / password und abcdef. Tipps und Tricks zur Auswahl sicherer Passwörter hier im Blog.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat einen Leitfaden für den Umgang mit Social Media in Unternehmen veröffentlicht. Der 10-Punkte-Katalog umfasst Handlungsempfehlungen für Unternehmen und beschäftigte Mitarbeiter als Grundlage für individuelle Unternehmensrichtlinien.
Telefonwerbung ist in Deutschland nur noch nach vorheriger Einwilligung des Angerufenen und ohne Unterdrückung der Rufnummer zulässig. Dennoch gehen die täglichen Werbeanrufe in die Millionen. Die Verbraucherzentralen sagen den unseriösen Anrufern nun offen den Kampf an.
Eine neue Masche, um an Daten - in diesem Fall Bankverbindungen - und an Ihr Geld zu kommen: man gibt sich als Datenschützer aus. Lesen Sie, wie Sie sich schützen können.
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