Das beliebte Webtracking-Tool Google Analytics steht nicht erst seit dem Beschluß der Aufsichtsbehörden vom 26.11.2009 im Visier der Datenschützer. Damals wurde der Beschluss gefasst, daß die Auswertung des Nutzungsverhaltens eines Webseitenbesuchers mit vollständiger IP-Adresse nur mit bewusster und eindeutiger Einwilligung des Besuchers zulässig ist. Grund genug für Google, sich mit den beanstandeten Punkten auseinanderzusetzen und Anpassungen vorzunehmen.
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