10 Landesdatenschutzbehörden prüfen den Cloud-Einsatz deutscher Unternehmen in Bezug auf die Auslagerung personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Kunden, gerade außerhalb der EU. Klassische Anbieter für Reisemanagement, Customer-Relationship-Management, Bewerberportale bis hin zu kompletten Recruitment und Personalverwaltung und Abrechnung, Cloud-Speicher, Newsletter-Services, Cloud Office, aber auch Kollaborationsplattformen werden in Unternehmen gerne genutzt. Oft unwissentlich in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Fallstricke. Das kann schnell teuer werden und die erhoffte Kosteneinsparung durch Auslagern ist dahin. Die Aktion der Landesdatenschutzbehörden will einerseits prüfen, aber auch sensibilisieren. Mehr Infos samt Downloadlink zum Fragebogen zur Selbstüberprüfung im Blogbeitrag.
Das Bonusprogramm Mein BabyClub des Babynahrungherstellers HIPP wurde offensichtlich gehackt. Das Unternehmen kommuniziert per Email an die Teilnehmer über einen möglichen Hack Anfang Mai. Aufgefallen sei dies durch Unstimmigkeiten im Serverbetrieb. Betroffen sind Namen, Anschriften, Geburtsdaten, aber auch Passwörter. Die zuständige Landesdatenschutzbehörde ist eingeschaltet. Weitere Details wurden nicht bekanntgegeben. Laut den Ergänzungen durch das IT-SIcherheitsgesetz sind Webseitenbetreiber generell verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Daten zu schützen. Dies beinhaltet das regelmäßige Einspielen von Updates und Sicherheitspatches sowohl des Webservers, als auch der Content-Managament- und Shop-Systeme. Das gilt übrigens für alle Branchen, nicht nur für kritische Infrastrukturen.
Fast jeder kennt sie, vie­le nut­zen Sie. Kurz­links zu Frei­ga­ben in Cloud­spei­chern oder auch als schnel­ler Link zu […]
In einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10.03.2016 mit dem Aktenzeichen 312 O 127/16 untersagt das Gericht dem Betreiber einer Webseite den Einsatz von Google Analytics aufgrund fehlender Hinweise auf den Einsatz, beispielweise im Rahmen der Datenschutzerklärung. Das Landgericht Hamburg droht dem Webseitenbetreiber für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an (als Ersatz Ordnungshaft bis zu 6 Monaten). Tipps zum datenschutzkonformen Einsatz bei uns im Blog
Datenleck bei Krankenkassen. Patientendaten nach wie unsicher. Name, Geburtsdatum und Versichertennummer reichen, um vollständigen Zugriff auf die Daten des Versicherten zu erhalten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte ist alarmiert.
Verwunderlich, wie wenig in den Nachrichten zu dem Thema in den letzten Tagen zu hören ist. Nach Teslacrypt treibt ein weiterer Krypto-Trojaner sein Unwesen. Und das sogar ziemlich erfolgreich. Vor einigen Tagen gab es noch 5.000 Infektionen pro Stunde in Deutschland. Heute sind es über den Tag immerhin noch 17.000 (auch wieder nur alleine in Deutschland).
Warnung: BKA Warnung vor Locky enthält Removal Tool und einen Trojaner
Service von a.s.k. Datenschutz zur rechtssicheren Umsetzung der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Lagern Sie die Arbeit und das Risiko aus.
Krankenhaus in NRW von Krypto-Trojaner befallen. Alle Dateien sind verschlüsselt, die Systeme heruntergefahren. Operationen wurden verschoben.
Mit Datum vom 20. August 2015 gibt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach bekannt, dass es gegen ein Unternehmen wegen fehlerhafter Auftragsdatenverarbeitung ein Bußgeld in fünfstelliger Euro-Höhe verhängt hat.
Die Landesdatenschutzbehörden, allen voran das BayLDA haben ein härteres Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße im Verbindung mit personenbezogenen Daten angekündigt. Grund genug, sich um rechtskonforme Einwilligungen für den eigenen Datenbestand zu kümmern. Das BayLDA hat einen Leitfaden (PDF) herausgegeben.
Durch gezielte Filterung und Analyse der Nutzungsdaten über Uhrzeit, Wochentage, Start, Ziel und Radius hat der Fahrdienst mögliche One Night Stands seiner Nutzer identifiziert. Dies geht aus einem mittlerweile gelöschten Blogbeitrag auf der Unternehmenswebseite hervor.
Der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte hält öffentliche Geburtstagslisten in Unternehmen ohne gültige Einwilligung für nicht rechtskonform. Dies äußert er in seinem Jahresbericht (Zeitraum 12/11-12/13) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen und Vereine) auf Seite 81.
Warum ist Datenschutz für Unternehmen und Behörden wichtig? Haben Sie sich auch schon diese Frage gestellt? Sascha Kuhrau, Inhaber des bundesweit tätigen Beratungsunternehmens a.s.k. Datenschutz gibt Antworten.
Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend für die Gefahren aus Spam und Phishing Emails sensibilisiert? Mit über 34% sind Email und Instant Messaging nach wie vor das größte Einfallstor.
Community Health Systems, amerikanischer Betreiber von 206 Krankenhäusern in 29 Bundesstaaten, wurde Opfer einer Hacker-Attacke. 4,5 Millionen US Patienten betroffen. Der Ursprung wird in China vermutet.
Die Medien berichten vom wohl größten Datenklau in der Geschichte des Internets. Eine russische Hackergruppe hat sich Zugriff auf über 1,2 Milliarden Datensätze verschafft, mit Benutzernamen, Passwörtern und Email-Adressen
Nur per Software manipulierte Firmware von USB Sticks schafft neue Bedrohungen. Neben Abgreifen aller Tastatureingaben ist diese neue Manipulation in der Lage, sich selbst auf das Gast-System und zukünftig angeschlossene USB Sticks zu verbreiten. Der Anwender, das Betriebssystem und auch Schutzsoftware merken davon nichts.
Paypal Phishing Email in guter Aufmachung unterwegs. Fordert zum Login und zur Bestätigung der Bankverbindung im Rahmen der SEPA Lastschrift auf. Wir empfehlen: Finger weg. Und zusätzliche Sicherheitsfeatures im Paypal Profil aktivieren.
Erneut wurden 18 Millionen Emailadressen samt Passwörtern gehackt, darunter drei Millionen deutsche Nutzer. Das BSI hat einen Online Sicherheitscheck ins Web gestellt.
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