Wie eine Komfort-Funktion von Fritz!Fon und Fritz!Box das interne WLAN durch Anzeige der Zugangsdaten im Klartext für Besucher schwächen. Es gibt Abhilfe. Diese ist aber nur suboptimal dokumentiert. Wo das Problem liegt und wie Sie es lösen können, beschreiben wir in diesem Blogbeitrag.
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Zweck und Ziel des Datenschutz ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson. EIne genauere Definition des Begriffs Datenschutz und ein grober Überblick über die Erlaubnistatbestände nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO skizziert unser Blogbeitrag.
Durch gezielte Filterung und Analyse der Nutzungsdaten über Uhrzeit, Wochentage, Start, Ziel und Radius hat der Fahrdienst mögliche One Night Stands seiner Nutzer identifiziert. Dies geht aus einem mittlerweile gelöschten Blogbeitrag auf der Unternehmenswebseite hervor.
Der Europäische Gerichtshof kippt die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus 2006. Vernunft siegt über Sammelwut, zumindest auf europäischer Ebene. Er bestätigt damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2010, wenn auch mit anderer Begründung. Pläne für eine nationale Regelung sollen für diese Legislaturperiode vom Tisch sein.
Datenschutz-Rückblick auf das Jahr 2013 von a.s.k. Datenschutz: NSA, PRISM, Merkel-Gate, Edward Snowden, neue Datenschutzbeauftragte
"Datenschutz und Soziale Netzwerke - Partner oder Kontrahenten?" lautet der Titel des Vortrags von a.s.k. Datenschutz auf dem 9. Sicherheitstag NRW am 16.05.2013 in Oberhausen unter der Schirmherrschaft des Innen- und Kommunalministers von Nordrhein-Westfalen. Weitere interessante Themen stehen auf der Agenda.
Weil Klopapier entwendet wurde, überwachte das LKA Thüringen eigene Mitarbeiter mittels versteckter Videoüberwachung.
Zum 01.03.2012 beglückt uns Google mit neuen Datenschutzbestimmungen. Und wie immer alles nur zum Wohle der Nutzer ;-) Ab diesem Tag erhalten wir personalisierte Google-Suchergebnisse, ob uns das passt oder nicht. Auslöser ist das sog. Webprotokoll, das hinter jedem Google Account geführt wird. Mit den neuen Datenschutzbestimmungen, eine für alle Dienste, kann Google die Protokolldaten aller seiner Dienste nun zusammenführen. Und das ganz unabhängig davon, ob es Alt- oder Neudaten sind. Grund genug, die vorhandenen Daten zu löschen und die Aufzeichnung neuer Daten einzuschränken.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt berechtigte Kritik an der Ausweitung des ursprünglich angedachten Einsatzbereiches der Steuer-ID, weit über die Grenzen der Steuerverwaltung hinaus.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in seinem aktuellen Brennpunkt vor den Gefahren sozialer Netzwerke. Gleichzeitig gibt es 10 Tipps, um sich und seine persönlichen Daten besser zu schützen.
Anhand eines Fragenkatalogs des jugendnetz-berlin.de und des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden Jugendliche an das Thema herangeführt und sensibilisiert, bei aller Internet-Euphorie den Schutz der eigenen Privatsphäre im Umgang mit sozialen Netzwerken nicht zu vergessen.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie veröffentlicht, nach der zahlreiche Unternehmen es mit dem Datenschutz für Mitarbeiterdaten nicht sehr genau nehmen. Jeder siebte befragte Betriebsrat berichtet von Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht.
Das Hamburger Abendblatt berichtet am heutigen Tage mit der Schlagzeile "Drei Prozent der Haushalte widersprechen Internet-Riesen". Nachdem Google bisher jegliche Angaben zur Anzahl der Einsprüche im Vorabwiderspruchsverfahren geschwiegen hat, wurden nun Zahlen öffentlich gemacht.
Mit dem heutigen Tag läuft die Frist für den Vorabwiderspruch gegen Google Street View für die 20 größten Städte Deutschlands ab (Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal).
Mit "kostenlosen" Angeboten werden Nutzer im Internet angelockt und verleitet, so viele persönlichen Daten wie möglich preiszugeben. Mit entsprechend geschickter Ausgestaltung der Angebote und allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese personenbezogenen Daten für das hinter dem Angebot stehenden Unternehmen bares Geld wert. Sei es für zielgruppengerechte Werbung anhand von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Hobbies oder sogar für die Überlassung der Daten an Dritte. Ein weites Feld, diese personenbezogenen Daten - die oftmals für kleine oder veraltete Gimmicks (z.B. alte Softwareversionen) preisgegeben wurden - zu Geld zu machen.
Google Street View steht seit Wochen in der Kritik und im Kreuzfeuer von Verbrauchern, Datenschützern und der Politik. Was erregt die Gemüter und spaltet die Lager derart? Google startet im Herbst dieses Jahres seinen Dienst "Street View" in Deutschland. Dieser Kartendienst soll zunächst für 20 große Städte angeboten werden (Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Seit 2008 kurven hierfür Kamerafahrzeuge durch Deutschland, Häuser und Plätze werden aus einer Kamerahöhe von 2,50m aufgenommen. Die gesammelten Aufnahmen sollen den bereits etablierten Dienst Google Maps sinnvoll ergänzen und ganze Straßenzüge sichtbar machen.
Telefonwerbung ist in Deutschland nur noch nach vorheriger Einwilligung des Angerufenen und ohne Unterdrückung der Rufnummer zulässig. Dennoch gehen die täglichen Werbeanrufe in die Millionen. Die Verbraucherzentralen sagen den unseriösen Anrufern nun offen den Kampf an.
Aktuelle Erhebung von BITCOM: 55% der Befragten sieht die Hauptverantwortung für den Datenschutz bei sich selbst. Weitere 36% sehen den Staat in der Pflicht, für Datensicherheit im World Wide Web zu sorgen.
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