Üblicherweise ist die Code-Sperre zum Reaktivieren des Smartphones ein probates Mittel, um unberechtige Zugriffe auf Daten und Mißbrauch zu verhindern. Der Redaktion von Golem.de ist es nun mit einiger Fingerfertigkeit gelungen, diese Sicherheitsschranke im Betriebssystem iOS 6.1 zu umgehen.
Die britische Datenschutzbehörde verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Sony wegen der erfolgreichen Hackerangriffe auf das Playstation Network. Sony zeigt sich uneinsichtig und sieht sich als Opfer. Dabei blendet es die eigenen Versäumnisse aus, ein ausreichend hohes Schutzniveau sicherzustellen, z.B. durch starke Passwörter und stetes Aktualisieren der Systeme mit Sicherheitspatches.
Weil Klopapier entwendet wurde, überwachte das LKA Thüringen eigene Mitarbeiter mittels versteckter Videoüberwachung.
Datenpanne in Klinik in Baden-Württemberg: Sicherungsbänder mit 300.000 Datensätzen von Patienten verschwunden. Hochsensible Daten wie Krankenakten, Befunde und Arztbriefe mit Daten der Patienten betroffen.
Datenpanne bei Allianz: Der Financial Times Deutschland liegen vertrauliche Unterlagen über Kunden der Allianz Versicherung vor. Diese enthalten unter anderem Strafanzeigen, Ermittlungsakten, Schreiben von Banken und Vorgänge über Versicherungsfälle. Die Allianz weist die Schuld einem Privatermittler zu, dessen Vertrag 2011 beendet wurde.
Eine rechtswirksame Einwilligungserklärung will gut geplant und konzeptioniert sein. Allgemeine Floskeln sind zu vermeiden, der Betroffene muss im Detail informiert sein. Eine erste Hilfestellung bietet dieser Beitrag.
"Wir haben keine personenbezogenen Daten im Unternehmen, daher betrifft uns das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht" - diese Aussage trifft man immer wieder z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Kundengesprächen. Im ersten Moment ist man gerade bei reinen B2B-Unternehmen geneigt, zuzustimmen. Doch schnell regen sich Zweifel, denn nur wenige Unternehmen kommen ohne Mitarbeiter aus.
Willkommen zum ersten Teil unserer Serie "Irrtümer im Datenschutz". Die weit verbreitete Annahme "Datenschutz und Datenschutzgesetz betreffen mein Unternehmen überhaupt nicht" gehört ins Reich der Mythen und Irrtümer! Sollten Sie bisher mit Ihrem Unternehmen (auch als Ein-Mann-Betrieb) nach dieser Fehleinschätzung agiert haben, lohnt ein Blick in § 43 ff BDSG zwecks Identifikation der Bußgeldrisiken, denen Sie sich und Ihrem Unternehmen ausgesetzt haben. Oder fragen Sie doch gleich den Fachmann - a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau
Sicherheitsleck in den Routern der Telekom. Mittels einer trivialen PIN erhält man per WPS WLAN Zugriff auf den Router. Betroffen sind die Modelle Speedport W 504V, W723V (Typ B) und W921V.
Die Big Brother Awards 2012 für "besondere" Verdienste rund um Datenschutz wurden am 13.04.2012 verliehen. Behörden, Unternehmen, aber auch die Cloud wurden in verschiedenen Kategorien ausgezeichnet für Verstöße gegen den Datenschutz und besondere Mißachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Erfahren Sie mehr über die Preisträger und nominieren Sie Kandidaten für den nächsten Award.
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