Mit einem unbedachten Klick werden Webnutzer schnell Opfer einer Abzocke per Abofalle. Ist es dazu erst mal gekommen und die Rechnung ins Haus geflattert, ist dies noch lange kein Grund, klein beizugeben und den Zahlungsaufforderungen der Betrüger nachzukommen. Rat und Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer regelmäßig aktualisierten Übersicht bekannter Abofallen im Web. Ergänzt werden diese durch Hinweise auf die Betreiber sowie kooperierenden Inkasso- und Anwaltbüros. Hinweise zu aktuellen Verfahren gegen die Betreiber oder auch z.B. gesperrte Bankkonten runden die Informationen ab.
Internet Anbietern droht neues Ungemach. Auslöser ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die zum 18.05.2010 in Kraft getreten ist. Deren Grundlage ist eine europäische Richtlinie aus 2006, die nun durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, diskriminierende Bestimmungen der Anbieter gegenüber Kunden zu verhindern und insgesamt den Verbraucherschutz zu stärken. Die vorgeschriebenen Pflichtinformationen für Webauftritte aus verschiedenen Bereichen (BGB, TMG etc.) wurden für diesen Zweck überarbeitet und erweitert.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool für die Analyse und Auswertung der Besucher von Webseiten durch Seitenbetreiber. Beim Einsatz dieses Dienstes entsteht schnell der Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationspflicht, Zustimmungspflicht, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (in diesem Fall der IP Adresse) flechten ein Netz, in dem Sie sich ohne böswillige Absicht verfangen können und mit entsprechenden Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden rechnen müssen.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat einen Leitfaden für den Umgang mit Social Media in Unternehmen veröffentlicht. Der 10-Punkte-Katalog umfasst Handlungsempfehlungen für Unternehmen und beschäftigte Mitarbeiter als Grundlage für individuelle Unternehmensrichtlinien.
Erstmalig haben sich Prüfer von Stiftung Warentest als Hacker betätigt - mit (teilweiser) Erlaubnis der Betreiber der 10 zu prüfenden sozialen Netzwerke. In der April Ausgabe wird zu lesen sein, daß gerade die Bereiche Datensicherheit und Datenweitergabe noch über erhebliche Verbesserungspotentiale verfügen.
Aktuelle Erhebung von BITCOM: 55% der Befragten sieht die Hauptverantwortung für den Datenschutz bei sich selbst. Weitere 36% sehen den Staat in der Pflicht, für Datensicherheit im World Wide Web zu sorgen.
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