Agentin Cipher hält ein Smartphone mit der Signal-App, der Datenschutz Dude steht im Bademantel mit Saunatuch daneben – im Hintergrund Microsoft Teams und Outlook, auf dem Tisch eine EU-Flagge. Untertitel: Brüssel, 2026

(Teil 5 der Rei­he „Digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät – kein Buzzword-Thema”)

Eine kur­ze Erin­ne­rung: Woher wir kommen

Wir schrei­ben jetzt schon eine Wei­le über digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät. Ange­fan­gen mit unse­rem eige­nen Aus­stieg aus Micro­soft 365, unse­re Beweg­grün­de, Gedan­ken in der Pla­nungs­pha­se und unse­re Vor­ge­hens­wei­se zur Migra­ti­on. Dann neue Krat­zer im Lack der hei­len US-Dienst­leis­ter-Welt mit Micro­soft unter Eid – mit dem schö­nen Ergeb­nis, dass ein Micro­soft-Ver­tre­ter vor dem fran­zö­si­schen Senat frei­mü­tig ein­räum­te, den Schutz euro­päi­scher Daten vor US-Behör­den­zu­grif­fen nicht garan­tie­ren zu kön­nen. Ein wei­te­res High­light, das nicht uner­wähnt blei­ben konn­te: Die Her­aus­ga­be von Bit­Lo­cker-Keys an das FBI. Und zuletzt Bay­erns Finanz­mi­nis­ter Für­a­cker, der mit sei­nem vir­tu­el­len DeLo­re­an DMC-12 Micro­soft kur­zer­hand in die 1960er-Jah­re tele­por­tier­te und dabei den geplan­ten, mil­li­ar­den­schwe­ren Bay­ern-Micro­soft-Rah­men­ver­trag ver­tei­dig­te – ent­ge­gen dem, was das Bay­DiG (Baye­ri­sche Digi­tal­ge­setz) eigent­lich verlangt.

Man könn­te mei­nen, irgend­wann gehen uns die Geschich­ten aus. Pustekuchen.

Der US-Kon­gress inter­es­siert sich für Brüs­se­ler E‑Mails

Wer die letz­ten Mona­te auf­merk­sam ver­folgt hat, dem ist fol­gen­de Ent­wick­lung nicht ent­gan­gen: Der von Repu­bli­ka­nern geführ­te House Judi­cia­ry Com­mit­tee in Washing­ton – maß­geb­lich ange­trie­ben von Jim Jor­dan – hat US-Platt­for­men wie Meta, Goog­le und Co. mit Her­aus­ga­be­ver­lan­gen über­zo­gen. Was die Abge­ord­ne­ten inter­es­sier­te: die inter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen die­sen Fir­men und EU-Regu­lie­rern rund um die Durch­set­zung von DSA und DMA.

Die Platt­for­men haben – größ­ten­teils wider­stands­los – gelie­fert. Mas­sen­wei­se E‑Mails, Screen­shots, inter­ne Noti­zen. Und damit lan­de­ten plötz­lich Namen und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­hal­te von EU-Kom­mis­si­ons­mit­ar­bei­ten­den in einem 160-sei­ti­gen US-Kon­gress­be­richt. Der Bericht iden­ti­fi­ziert und mar­kiert – wie netz​po​li​tik​.org doku­men­tiert – „eine gan­ze Rei­he von Kom­mis­si­ons­mit­ar­bei­ten­den”, die an DSA-Work­shops teil­nah­men oder ander­wei­tig an der Durch­set­zung betei­ligt waren. Mit Namen. In einem offi­zi­el­len US-Kongressdokument.

Will­kom­men im Jahr 2026.

Die EU-Kom­mis­si­on und die DSGVO: Ein Déjà-vu

Die Reak­ti­on der EU-Kom­mis­si­on war zwei­stu­fig. Ers­tens das Offen­sicht­li­che: eine Erin­ne­rung an US-Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ihrer in Euro­pa täti­gen Mit­ar­bei­ten­den unter euro­päi­sches Daten­schutz­recht fal­len. Also unter genau jene DSGVO, die die­se Fir­men schon so lan­ge ken­nen und ein­hal­ten soll­ten. Nicht wei­ter­ge­ben ohne Rechts­grund­la­ge. Nicht ein­fach auf Zuruf eines Kon­gress­aus­schus­ses herausgeben.

Klingt selbst­ver­ständ­lich. Ist es auch. War offen­bar trotz­dem nötig, es noch ein­mal zu sagen.

Der Euro­päi­sche Daten­schutz­aus­schuss (EDPB) hat in sei­ner aktua­li­sier­ten Gui­dance von Janu­ar 2026 noch ein­mal klar­ge­stellt, dass gera­de die Über­mitt­lung von Beschäf­tig­ten­da­ten an US-Unter­neh­men beson­de­re Sorg­falt erfor­dert – und dass eine DPF-Zer­ti­fi­zie­rung (Data Pri­va­cy Frame­work) allein dafür nicht aus­reicht. Auch das: eigent­lich bekannt. Offen­bar aber nicht über­all angekommen.

Zwei­tens, und das ist das eigent­lich bemer­kens­wer­te Detail: Prab­hat Agar­wal, der Lei­ter des DSA-Durch­set­zungs­teams der Kom­mis­si­on, hat öffent­lich bestä­tigt, dass sein Team inzwi­schen ver­schwin­den­de Nach­rich­ten auf Signal ver­wen­det. Sein Team beschrei­be die Arbeit, so Agar­wal gegen­über Poli­ti­co, als „more adver­sa­ri­al than befo­re” – adver­sa­ria­ler, kon­fron­ta­ti­ver als bis­her. Und han­delt entsprechend.

Kur­ze Über­set­zung: Die Behör­de, die EU-Digi­tal­recht durch­set­zen soll, ver­traut für ihre eige­ne inter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on nicht mehr den Kanä­len, über die sie bis­her kom­mu­ni­ziert hat – weil Inhal­te aus genau die­sen Kanä­len in Washing­ton gelan­det sind.

Das ist kein Vor­wurf an die Kom­mis­si­on. Das ist eine nüch­ter­ne Risi­ko­ab­wä­gung, wie wir sie unse­ren Kun­den auch emp­feh­len. Aber es ist gleich­zei­tig ein Bild, das man sich mer­ken sollte.

Wer hat die Daten raus­ge­ge­ben – und wel­che eigentlich?

Das ist die Fra­ge, die in der gan­zen Debat­te ger­ne unter den Tisch fällt. Nicht die EU-Kom­mis­si­on hat die Daten her­aus­ge­ge­ben. Es waren die US-Platt­for­men selbst – Meta, Goog­le und Co. –, die auf die Her­aus­ga­be­ver­lan­gen des Kon­gres­ses reagiert haben.

Was genau? Kei­ne öffent­li­chen Posts, kei­ne Pres­se­mit­tei­lun­gen, kei­ne Inhal­te, die sowie­so jeder lesen kann. Son­dern das hier: pri­va­te, dienst­li­che E‑Mails zwi­schen EU-Kom­mis­si­ons­mit­ar­bei­ten­den und den Com­pli­ance-Teams der Platt­for­men. Bila­te­ral geführ­te Fach­dis­kus­sio­nen. Koor­di­na­ti­ons­nach­rich­ten aus geschlos­se­nen Work­shop-For­ma­ten. Kurz: genau die Art von Kom­mu­ni­ka­ti­on, die nie­mand als „öffent­lich” ver­stan­den hat – und die trotz­dem bei einem US-Unter­neh­men als Gesprächs­part­ner oder Infra­struk­tur­be­trei­ber gespei­chert war. Und damit in des­sen US-Rechts­sphä­re lag.

Jetzt kurz inne­hal­ten und den eige­nen All­tag betrachten:

Der Per­so­nal­amts­lei­ter bespricht mit dem Bür­ger­meis­ter per Teams-Chat den Stand eines lau­fen­den Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens. Der Ein­kauf schickt die noch nicht frei­ge­ge­be­nen Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen per Out­look an den exter­nen Bera­ter. Die Käm­me­rei teilt einen Haus­halts­ent­wurf vor der öffent­li­chen Bera­tung über Share­Point. Der Geschäfts­füh­rer stimmt sich mit dem Pro­ku­ris­ten über eine stra­te­gi­sche Wei­chen­stel­lung per E‑Mail ab.

All das sind kei­ne öffent­li­chen Inhal­te. All das ist trotz­dem bei Micro­soft oder Goog­le & Co gespei­chert – Unter­neh­men, die US-ame­ri­ka­ni­schem Recht unter­lie­gen. Und der CLOUD Act von 2018 ver­pflich­tet US-Unter­neh­men zur Her­aus­ga­be von Daten auf behörd­li­che Anfra­ge, unab­hän­gig davon, ob die Daten phy­sisch in Frank­furt, Dub­lin oder anders­wo liegen.

Ob das im kon­kre­ten Fall tat­säch­lich pas­siert, ist eine ande­re Fra­ge. Dass es pas­sie­ren kann – und, wie der aktu­el­le Fall zeigt, auch pas­siert –, ist kei­ne Theo­rie mehr. Es ist die der­zei­ti­ge Lage.

Die EU-Kom­mis­si­on hat das ver­stan­den. Des­halb schreibt ihr DSA-Durch­set­zungs­team jetzt auf Signal.

Der Haus­ju­rist schläft gut. Der ISB nicht. Und die Orga­ni­sa­ti­ons­lei­tung? Die weiß von nichts.

Es gibt eine Reak­ti­on auf sol­che Mel­dun­gen, die wir oft erle­ben: Der Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag ist unter­schrie­ben. Das Data Pri­va­cy Frame­work greift. Die Stan­dard­ver­trags­klau­seln sind aktu­ell. Also: alles in Ord­nung, wei­ter so.

Das mag for­mal stim­men. Ein sau­be­rer AVV, ein (noch) gül­ti­ger Trans­fer­me­cha­nis­mus wie das DPF, eine ordent­li­che DSFA – das stellt Auf­sichts­be­hör­den ruhig und gibt dem Haus­ju­ris­ten oder exter­nen Kanz­lei etwas in die Hand. Auf dem Papier ist das Schutz­ni­veau nach­ge­wie­sen. Der Daten­schutz­be­auf­trag­te gibt sei­nen Dau­men hoch. Grü­nes Licht. Per­fekt. Allet is jutti.

Und dann gibt es die IT, die sagt: „Hur­ra, ab in die MS 365 Cloud. Alles easy, alles super, alles toll. Die USA und Micro­soft sind unse­re Freun­de.” Was sie damit meint: Es läuft, die Mit­ar­bei­ten­den sind hap­py, der Help­desk hat weni­ger zu tun – und der DSB hat auf dem Papier ja auch sein Okay gege­ben. Kann man der IT kaum verübeln.

Der ISB schaut der­weil auf etwas ande­res. Er fragt nicht: „Sind die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten aus­rei­chend geschützt?” Er fragt: „Wel­che schüt­zens­wer­ten Infor­ma­tio­nen lie­gen über­haupt in die­ser Infra­struk­tur – und wer könn­te theo­re­tisch drauf zugreifen?”

Das greift sehr viel wei­ter als es der Daten­schutz tut. Denn der aktu­el­le Fall betrifft nicht nur Beschäf­tig­ten­da­ten oder Kun­den­da­ten im DSGVO-Sin­ne. Er betrifft inter­ne Stra­te­gie­dis­kus­sio­nen. Ver­ga­be­vor­be­rei­tun­gen. Haus­halts­ent­wür­fe vor der öffent­li­chen Bera­tung. Ver­trags­ver­hand­lun­gen. Lage­ein­schät­zun­gen. Inter­na, die kei­nen Per­so­nen­be­zug haben – und die trotz­dem nie­mand ger­ne in einer US-Kon­gress­ak­te wiederfindet.

Die DSGVO schützt per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten. Sie schützt nicht die Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen, die der Ein­kauf gera­de per Teams-Chat mit dem exter­nen Bera­ter bespricht. Sie schützt nicht die stra­te­gi­sche Pla­nung, die der Vor­stand letz­te Woche per Share­Point geteilt hat. Sie schützt nicht das, was intern per Out­look /​ Exch­an­ge 365 über eine lau­fen­de Ver­ga­be kom­mu­ni­ziert wird.

Und hier liegt das eigent­lich unbe­que­me Schwei­gen in die­sem Raum: Der ISB trägt die Unru­he – aber er trägt sie stell­ver­tre­tend. Denn die eigent­li­che Ver­ant­wor­tung für die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit einer Orga­ni­sa­ti­on liegt nicht beim ISB. Sie liegt beim Bür­ger­meis­ter, beim Land­rat, beim Geschäfts­füh­rer, beim Inha­ber. Die unter­schrei­ben am Ende. Die haf­ten. Die verantworten.

Nur: Die schla­fen gera­de gut. Weil der Daten­schutz Dau­men hoch gemacht hat. Weil die IT sagt, alles läuft. Weil schlimms­ten­falls nie­mand ihnen erklärt hat, dass for­mal­ju­ris­ti­sche Absi­che­rung und ech­te Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit zwei ver­schie­de­ne Paar Schu­he sind – und dass die Mel­dung aus Brüs­sel die­ser Tage eigent­lich eine Mel­dung an sie ist, nicht an ihre Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder Informationssicherheitsbeauftragten.

Wir wol­len hier nie­man­dem den Zei­ge­fin­ger heben. Wir wol­len Gedan­ken ansto­ßen, die in die­ser Dis­kus­si­on ger­ne unter­ge­hen – oder, schlim­mer noch, bewusst unter­schla­gen wer­den. Weil sie unbe­quem sind. Weil sie Ent­schei­dun­gen in Fra­ge stel­len, die längst getrof­fen wur­den. Weil das Upgrade auf Teams vor drei Jah­ren ein­fach so viel rei­bungs­lo­ser war als jede (wirk­lich geprüf­te?) Alternative.

Der ISB schwitzt. Und braucht lang­sam ein Saunatuch.

For­mal­ju­ris­ti­sche Absi­che­rung und ech­te Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sind zwei ver­schie­de­ne Din­ge. Das eine beru­higt den Anwalt und den DSB. Das ande­re beru­higt den ISB. Und im Moment hat der ISB gute Grün­de, unru­hig zu sein bzw. sich ein Sau­na­tuch zu holen. Insi­der wis­sen es eh: “Hab immer ein Hand­tuch dabei!”

Das Mus­ter ist bekannt. Die Reak­ti­on lei­der auch.

Was uns an die­ser Geschich­te so beschäf­tigt: Sie über­rascht uns nicht. Dass die rechts­kon­for­me Nut­zung US-ame­ri­ka­ni­scher Cloud-Diens­te nie auf wirk­lich siche­rem Fun­da­ment stand, ist kein neu­er Befund. Der CLOUD Act exis­tiert seit 2018. FISA Sec­tion 702 ist meist auch bekannt. Dass US-Behör­den und US-Gerich­te auf Daten zugrei­fen kön­nen, die bei US-Unter­neh­men lie­gen – egal wo auf der Welt –, steht seit Jah­ren in jedem ernst­haf­ten Trans­fer Impact Assessment.

Es ist dabei eine klei­ne Iro­nie der Daten­schutz­ge­schich­te, dass die Abkom­men, die den trans­at­lan­ti­schen Daten­trans­fer jeweils „end­gül­tig” auf rechts­si­che­re Bei­ne stel­len soll­ten, inzwi­schen nach Gerichts­ur­tei­len durch­num­me­riert wer­den – und zwar nach dem Mann, der sie zu Fall gebracht hat. Safe Har­bour fiel durch Schrems I. Pri­va­cy Shield fiel durch Schrems II. Das aktu­el­le Data Pri­va­cy Frame­work war­tet noch auf sei­ne Num­mer. Ob und wann sie kommt, weiß nie­mand – aber die poli­ti­sche Groß­wet­ter­la­ge zwi­schen Washing­ton und Brüs­sel macht die Fra­ge nicht gera­de akademischer.

Und doch schließt Bay­ern gera­de einen neu­en Micro­soft-Rah­men­ver­trag, der die Abhän­gig­keit für die nächs­ten Jah­re zemen­tiert. Ent­ge­gen dem Bay­DiG. Ver­tei­digt mit Fak­ten, die nicht stim­men. Wir hat­ten dar­über geschrie­ben.

Jetzt also der nächs­te Akt: Die EU-Kom­mis­si­on erin­nert US-Fir­men dar­an, dass die DSGVO gilt – und schreibt intern auf Signal.

Man muss das irgend­wie lus­tig fin­den. Oder zum Wei­nen. Bei­des ist legitim.

Micro­soft Teams, Out­look, Share­Point und vie­le wei­te­re Dienst­leis­ter und Ser­vices: Was Sie jetzt kon­kret prü­fen sollten

Risi­ko­ana­ly­se. Ehr­li­che Bestands­auf­nah­me. Fra­gen stel­len, die unbe­quem sind:

  • Über wel­che Diens­te läuft die sen­si­ble Kom­mu­ni­ka­ti­on Ihrer Orga­ni­sa­ti­on – auch jene ohne Personenbezug?
  • Wer ist tech­nisch in der Lage, die­se Inhal­te her­aus­zu­ge­ben – und unter wel­chen Bedin­gun­gen wäre er dazu verpflichtet?
  • Weiß die Orga­ni­sa­ti­ons­lei­tung, was der ISB weiß? Oder schläft sie gut, weil der Daten­schutz grü­nes Licht gege­ben hat?
  • Gibt es für kri­ti­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge Alter­na­ti­ven, die nicht in einer US-Rechts­sphä­re liegen?

Viel­leicht stellt sich her­aus, dass die Abhän­gig­kei­ten, in denen Ihre Orga­ni­sa­ti­on steckt, wirk­lich alter­na­tiv­los sind. Viel­leicht stellt sich aber auch her­aus, dass sie es nur gewor­den sind, weil man nie ernst­haft nach­ge­schaut hat.

Die EU-Kom­mis­si­on schreibt jetzt auf Signal. Viel­leicht ist das der Moment, in dem auch anders­wo jemand anfängt, Fra­gen zu stel­len – am bes­ten bevor es einen Grund gibt, das bereut zu haben.

Wir hel­fen dabei gerne.

Sou­ve­rä­ni­tät beginnt im Kopf – und in der Schulung

Der Fall aus Brüs­sel zeigt: Wer die Risi­ken nicht kennt, kann sie nicht mana­gen. Damit Ihre Beleg­schaft und die Lei­tungs­ebe­ne nicht erst durch Schlag­zei­len auf­ge­schreckt wer­den, haben wir in der a.s.k. Aka­de­mie  spe­zi­fi­sche Modu­le entwickelt.

Ob Grund­schu­lun­gen zum Daten­schutz, Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit für Mit­ar­bei­ter und Füh­rungs­kräf­te oder ganz aktu­ell unse­re KI-Grund­la­gen­schu­lung nach Art. 4 AI Act – wir berei­ten die kom­ple­xen The­men u.a. auch der digi­ta­len Sou­ve­rä­ni­tät so auf, dass sie in der Pra­xis ankommen.

Der Knal­ler: Unser Gesamt­pa­ket gibt es zum jähr­li­chen Fest­preis – inklu­si­ve aller neu­en Inhal­te, die wir lau­fend ergänzen.

Indi­vi­du­ell: Auf Wunsch pas­sen wir die Inhal­te exakt auf Ihre inter­nen Richt­li­ni­en an.

Schau­en Sie sich unser Ange­bot auf ask​-aka​de​mie​.de an und machen Sie Ihr Team fit für die digi­ta­le Welt von morgen.

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