In der Debatte um den neuen Microsoft‑Rahmenvertrag im Bayerischen Landtag legte Finanzminister Albert Füracker jüngst eine bemerkenswerte Geschichtsschreibung vor:
„Seit den 1960er-Jahren nutzen wir, die staatliche und die kommunale Verwaltung, Microsoft-Produkte.“
Dumm nur: Microsoft gibt es erst seit 1975. Wer Fürackers Aussage gar nicht glauben mag, der schaue einfach in das Sitzungsprotokoll (fortlaufende Seitennummer 8296, im PDF Seite 64). Während des Verfassens dieses Beitrags am frühen Morgen (12.02.2026) wurde das Sitzungsprotokoll (Entwurf) offline genommen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Update 09:13: Mittlerweile ist das Protokoll wieder verfügbar.
Geschichtsstunde der besonderen Art
Im selben Atemzug will Füracker die 1960er-Jahre außerdem als Blütezeit „kompletter Open-Source-Arbeitsplätze“ in bayerischen Vermessungsämtern verortet haben. Wer sich auch nur am Rande mit IT-Geschichte beschäftigt hat, erkennt, wie weit sich solche Aussagen von der Realität entfernen – Open Source als Konzept entstand erst Jahrzehnte später.
Man kann das als Versprecher abtun. Spätestens in der Summe bleibt aber der Eindruck, dass es in Teilen der Politik weniger um eine nüchterne Analyse technischer und zunehmend politischer Abhängigkeiten geht, sondern um die möglichst problemfreie Rechtfertigung eines milliardenschweren, strategisch hochriskanten Kurses zugunsten eines einzigen US‑Konzerns.
BayDiG: Digitale Souveränität als gesetzlicher Auftrag
Dabei bietet das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) klare Leitplanken, an denen sich die Staatsregierung orientieren könnte / sollte / müsste. In Art. 3 heißt es unmissverständlich:
Art. 3 Digitale Entscheidungsfähigkeit des Freistaates Bayern
(1) Die eigenständige digitale Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Freistaates Bayern ist durch geeignete Maßnahmen zu sichern. […]
(4) Die Behörden des Freistaates Bayern sollen bei Neuanschaffungen offene Software verwenden und offene Austauschstandards nutzen, soweit dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist.
Statt die im Gesetz verankerte „digitale Entscheidungsfähigkeit“ zu stärken, zementiert der neue Rahmenvertrag die Abhängigkeit von proprietären Ökosystemen.
Digitale Souveränität ist machbar
Für uns reiht sich diese Entwicklung nahtlos in unsere bisherigen Analysen ein. Dass der Weg in die Unabhängigkeit kein Wolkenkuckucksheim ist, haben wir bereits an verschiedenen Stellen beleuchtet:
- Praxis-Check: In unserem Erfahrungsbericht zum Ausstieg aus MS 365 zeigen wir, dass Alternativen funktionieren.
- Strategie: Wir haben uns mit Microsoft unter Eid und den Folgen für die eigene Digitalstrategie befasst.
- Sicherheit: In der Analyse zu BitLocker-Keys und der Herausgabe an das FBI stellten wir die Systemfrage: Wem vertrauen wir unsere Schlüssel an?
Zeit für eine echte Migrationsstrategie
Wenn politische Akteure die Faktenlage so großzügig dehnen, ist das ein weiteres Argument, digitale Souveränität nicht als Schlagwort, sondern als Aufforderung für eine konkrete Migrationsstrategie zu verstehen. Wir müssen weg von proprietären Monokulturen und hin zu kontrollierbaren, europäischen Lösungen. Vielleicht muss man dazu aber nicht nur den Technologie-Anbieter wechseln, sondern auch die Einstellung zur digitalen Realität im Landtag — oder man wechselt die bisher zuständigen Polit-Akteure.













Hahn IT Services, Schwaig



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