Füracker behauptet im Bayerischen Landtag "Microsoft seit 1960"

In der Debat­te um den neu­en Microsoft‑Rahmenvertrag im Baye­ri­schen Land­tag leg­te Finanz­mi­nis­ter Albert Für­a­cker jüngst eine bemer­kens­wer­te Geschichts­schrei­bung vor:

„Seit den 1960er-Jah­ren nut­zen wir, die staat­li­che und die kom­mu­na­le Ver­wal­tung, Microsoft-Produkte.“

Dumm nur: Micro­soft gibt es erst seit 1975. Wer Für­a­ckers Aus­sa­ge gar nicht glau­ben mag, der schaue ein­fach in das Sit­zungs­pro­to­koll (fort­lau­fen­de Sei­ten­num­mer 8296, im PDF Sei­te 64). Wäh­rend des Ver­fas­sens die­ses Bei­trags am frü­hen Mor­gen (12.02.2026) wur­de das Sit­zungs­pro­to­koll (Ent­wurf) off­line genom­men. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Update 09:13: Mitt­ler­wei­le ist das Pro­to­koll wie­der verfügbar.

Füracker behauptet im Bayerischen Landtag "Microsoft seit 1960"

KI-gene­riert

Geschichts­stun­de der beson­de­ren Art

Im sel­ben Atem­zug will Für­a­cker die 1960er-Jah­re außer­dem als Blü­te­zeit „kom­plet­ter Open-Source-Arbeits­plät­ze“ in baye­ri­schen Ver­mes­sungs­äm­tern ver­or­tet haben. Wer sich auch nur am Ran­de mit IT-Geschich­te beschäf­tigt hat, erkennt, wie weit sich sol­che Aus­sa­gen von der Rea­li­tät ent­fer­nen – Open Source als Kon­zept ent­stand erst Jahr­zehn­te später.

Man kann das als Ver­spre­cher abtun. Spä­tes­tens in der Sum­me bleibt aber der Ein­druck, dass es in Tei­len der Poli­tik weni­ger um eine nüch­ter­ne Ana­ly­se tech­ni­scher und zuneh­mend poli­ti­scher Abhän­gig­kei­ten geht, son­dern um die mög­lichst pro­blem­freie Recht­fer­ti­gung eines mil­li­ar­den­schwe­ren, stra­te­gisch hoch­ris­kan­ten Kur­ses zuguns­ten eines ein­zi­gen US‑Konzerns.

Bay­DiG: Digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät als gesetz­li­cher Auftrag

Dabei bie­tet das Baye­ri­sche Digi­tal­ge­setz (Bay­DiG) kla­re Leit­plan­ken, an denen sich die Staats­re­gie­rung ori­en­tie­ren könn­te /​ soll­te /​ müss­te. In Art. 3 heißt es unmissverständlich:

Art. 3 Digi­ta­le Ent­schei­dungs­fä­hig­keit des Frei­staa­tes Bayern

(1) Die eigen­stän­di­ge digi­ta­le Ent­schei­dungs- und Hand­lungs­fä­hig­keit des Frei­staa­tes Bay­ern ist durch geeig­ne­te Maß­nah­men zu sichern. […]

(4) Die Behör­den des Frei­staa­tes Bay­ern sol­len bei Neu­an­schaf­fun­gen offe­ne Soft­ware ver­wen­den und offe­ne Aus­tausch­stan­dards nut­zen, soweit dies wirt­schaft­lich und zweck­mä­ßig ist.

Statt die im Gesetz ver­an­ker­te „digi­ta­le Ent­schei­dungs­fä­hig­keit“ zu stär­ken, zemen­tiert der neue Rah­men­ver­trag die Abhän­gig­keit von pro­prie­tä­ren Ökosystemen.

Digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät ist machbar

Für uns reiht sich die­se Ent­wick­lung naht­los in unse­re bis­he­ri­gen Ana­ly­sen ein. Dass der Weg in die Unab­hän­gig­keit kein Wol­ken­ku­ckucks­heim ist, haben wir bereits an ver­schie­de­nen Stel­len beleuchtet:

Zeit für eine ech­te Migrationsstrategie

Wenn poli­ti­sche Akteu­re die Fak­ten­la­ge so groß­zü­gig deh­nen, ist das ein wei­te­res Argu­ment, digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät nicht als Schlag­wort, son­dern als Auf­for­de­rung für eine kon­kre­te Migra­ti­ons­stra­te­gie zu ver­ste­hen. Wir müs­sen weg von pro­prie­tä­ren Mono­kul­tu­ren und hin zu kon­trol­lier­ba­ren, euro­päi­schen Lösun­gen. Viel­leicht muss man dazu aber nicht nur den Tech­no­lo­gie-Anbie­ter wech­seln, son­dern auch die Ein­stel­lung zur digi­ta­len Rea­li­tät im Land­tag — oder man wech­selt die bis­her zustän­di­gen Polit-Akteure.

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