abschaffung des dsb vermeintlich bürokratieabbau

Die Debat­te um Büro­kra­tie­ab­bau im Daten­schutz nimmt poli­tisch Fahrt auf. Beson­ders die geplan­te Abschaf­fung der Pflicht zur Benen­nung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten wird als Ent­las­tung für Unter­neh­men verkauft.

Das fol­gen­de fik­ti­ve Talk­show-Tran­skript zeigt, wie die­ses Ver­spre­chen klingt – und was davon übrig bleibt, wenn man genau­er nachfragt.

Mode­ra­to­rin:

„Guten Abend und will­kom­men zu ‚Klar­text Poli­tik’. Heu­te geht es um Büro­kra­tie­ab­bau – vor allem im Daten­schutz. Brau­chen wir wirk­lich noch all die­se Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder ist das nur Brems­klotz für unse­re Wirt­schaft? Dazu begrü­ße ich den Bun­des­kanz­ler , einen Minis­ter­prä­si­den­ten aus dem Süden, die Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin – und einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten aus der Pra­xis, der anonym blei­ben möch­te. Guten Abend in die Run­de!”

Begrü­ßung und Positionierung

Mode­ra­to­rin:

„Herr Kanz­ler , Sie wol­len die Pflicht zur Benen­nung von Daten­schutz­be­auf­trag­ten weit­ge­hend abschaf­fen. Warum?”

Kanz­ler:

„Weil Deutsch­land unter einer Büro­kra­tie lei­det, die Unter­neh­men fes­selt. Wir strei­chen natio­na­le Son­der­we­ge, hal­ten am hohen Daten­schutz­ni­veau fest, aber befrei­en unse­re Betrie­be von über­flüs­si­gen Pflich­ten und Formularen.”

Mode­ra­to­rin:

„Herr Minis­ter­prä­si­dent, Sie nicken.”

Minis­ter­prä­si­dent:

„Natür­lich. Unse­re Fir­men ersti­cken in For­mu­la­ren, Daten­schutz­be­leh­run­gen, Doku­men­ta­tio­nen und Pro­to­kol­len. Wir ver­trau­en den Unter­neh­men, ver­ant­wor­tungs­voll mit Daten umzu­ge­hen – sie brau­chen kei­nen Beauf­trag­ten, der stän­dig sagt: ‚Das dür­fen Sie nicht’ ”.

Mode­ra­to­rin:

„Frau Minis­te­rin, was ist Ihr Hauptargument?”

Minis­te­rin:

„Mir geht es dar­um, Men­schen end­lich mehr Zeit für ihre eigent­li­che Arbeit zu geben. Weni­ger Kon­troll­wahn, weni­ger Berichts­pflich­ten, mehr Frei­raum. Wir set­zen auf Eigen­ver­ant­wor­tung statt Zettelwirtschaft.”

Mode­ra­to­rin, zum DSB:

„Und Sie? War­um hän­gen Sie so an Ihrer Rolle?”

DSB:

„Weil ich nichts dage­gen habe, über­flüs­si­ge Zet­tel abzu­schaf­fen – aber wir reden gera­de nicht über Zet­tel, son­dern über Struk­tu­ren, die dafür sor­gen, dass sich über­haupt jemand zustän­dig fühlt. Daten­schutz ent­steht nicht von allein.”

Ein­stieg in die inhalt­li­che Auseinandersetzung

Mode­ra­to­rin:

„Herr Kanz­ler , blei­ben wir kon­kret: Was genau fällt weg, wenn Sie die Pflicht zur Benen­nung eines DSB streichen?”

Kanz­ler:

„Die Unter­neh­men müs­sen nicht mehr zwin­gend einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benen­nen, wenn das euro­päi­sche Recht es nicht aus­drück­lich ver­langt. Das spart Kos­ten, Per­so­nal und Zeit – vor allem im Mittelstand.”

DSB:

„Darf ich kurz nach­fra­gen: Wel­che Pflich­ten für das Unter­neh­men selbst fal­len damit weg? Die Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gegen­über Betrof­fe­nen? Die Rechen­schafts­pflicht? Die Doku­men­ta­ti­on der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten? Durch­füh­ren von DSFA? Sicher­heits­maß­nah­men? Mel­dung von Datenpannen?”

Kanz­ler:

„Die hohen Stan­dards blei­ben natür­lich erhal­ten. Daten­schutz ist uns ein wich­ti­ges Anlie­gen. Aber wir müs­sen ihn prag­ma­ti­scher machen – ohne zusätz­li­che deut­sche Hürden.”

DSB:

„Also: Alles bleibt, nur ich soll weg. Verstehe.”

Framing „Büro­kra­tie vs. Freiheit”

Minis­ter­prä­si­dent:

„Das ist doch genau der Punkt: Wir haben unzäh­li­ge Beauf­trag­te – für Daten­schutz, Abfall, Sicher­heit und was weiß ich noch. Am Ende fühlt sich nie­mand mehr frei, eine Ent­schei­dung zu tref­fen. Der Unter­neh­mer ist erwach­sen, der braucht kei­nen staat­lich ver­ord­ne­ten Oberaufseher .”

DSB:

„Der Unter­neh­mer ist auch erwach­sen genug, Feu­er­lö­scher zu kau­fen – trotz­dem fin­det nie­mand, dass Brand­schutz rei­ne Gän­ge­lung ist. Bei Daten ist es ähn­lich: Man merkt den Scha­den halt erst, wenn etwas brennt – aber dann richtig.”

Minis­ter­prä­si­dent:

„Es geht doch nicht dar­um, bewähr­te Stan­dards abzu­schaf­fen. Wir ver­schlan­ken nur die Strukturen.”

DSB:

„Sie ver­schlan­ken nicht die Struk­tu­ren, Sie ver­schlan­ken die Ver­ant­wor­tung. Ein DSB nervt, klar – weil er sagt: ‚Das müs­sen wir doku­men­tie­ren, das müs­sen wir prü­fen, das müs­sen wir mel­den.’ Wenn der fehlt, pas­siert das­sel­be wie beim Rauch­mel­der, des­sen Bat­te­rie ‚nur kurz’ raus­ge­nom­men wird: Geht gut. Bis es brennt!”

„Schutz­ni­veau bleibt, Büro­kra­tie geht” – die Augenwischerei

Mode­ra­to­rin:

„Frau Minis­te­rin, Sie beto­nen: ‚Das Schutz­ni­veau bleibt gleich.’ Was sagen Sie Men­schen, deren Daten miss­braucht werden?”

Minis­te­rin:

„Gera­de für die­se Men­schen ist es wich­tig, dass wir kla­re Regeln haben – und die­se blei­ben zu ihrem Schutz bestehen. Aber wir müs­sen nicht jedes klei­ne Unter­neh­men mit einem offi­zi­el­len Beauf­trag­ten belas­ten. Wir set­zen auf ziel­ge­naue Auf­sicht und ver­ein­fach­te Verfahren.”

DSB:

„Darf ich das kurz über­set­zen? Die Regeln blei­ben, die Risi­ken blei­ben, die Ver­ant­wor­tung bleibt – aber die Per­son, die sich dar­um küm­mern soll und weiß, wie es geht, die fällt weg. Das ist, als wür­den wir sagen: ‚Alle müs­sen wei­ter­hin Steu­ern zah­len, aber Steu­er­be­ra­ter sind über­flüs­si­ge Bürokratie.’ ”

Minis­te­rin:

„Man kann sich ja frei­wil­lig bera­ten lassen.”

DSB:

„Natür­lich. Frei­wil­lig mehr Geld aus­ge­ben, um den­sel­ben Pflich­ten nach­zu­kom­men – nur ohne inner­be­trieb­li­che Exper­ti­se und ohne kla­ren Ansprech­part­ner für Mit­ar­bei­ten­de, Betrof­fe­ne und Auf­sichts­be­hör­den. Klingt nach einem super Deal für die Wirtschaft.”

Kanz­ler:

„Es geht nicht dar­um, irgend­wen schutz­los zu las­sen. Aber wir müs­sen in der Lage sein, aus einem Dschun­gel von Regeln einen kla­ren Weg zu machen.”

DSB:

„Dann sagen Sie doch bit­te mal kon­kret: Wel­che Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten beim Daten­schutz ent­fal­len? Wel­ches Pro­to­koll muss nicht mehr geführt wer­den? Wel­cher Pro­zess kann abge­schafft wer­den? Oder geht es am Ende doch nur um den Titel ‚Daten­schutz­be­auf­trag­ter’ auf der Visi­ten­kar­te, der entfällt?”

Stil­le im Stu­dio, kur­ze Kame­ra­fahrt durch die Runde.

Ver­schie­bung der Verantwortung

Mode­ra­to­rin:

„Herr Minis­ter­prä­si­dent, wer trägt die Ver­ant­wor­tung für Daten­schutz, wenn es kei­nen DSB mehr gibt?”

Minis­ter­prä­si­dent:

„Die Geschäfts­füh­rung – wo sie hin­ge­hört. Wir glau­ben an die Eigenverantwortung.”

DSB:

„Die­se Ver­ant­wor­tung liegt da schon heu­te. Nur hat die Geschäfts­füh­rung bis­lang jeman­den, der ihr sagt: ‚Wenn Sie das so tun, ris­kie­ren Sie ein Buß­geld, eine Daten­pan­ne, einen Shit­s­torm.’ Wenn die­se Per­son weg­fällt, wird die Ver­ant­wor­tung nicht klei­ner – sie wird nur weni­ger sicht­bar und weni­ger bewusster.”

Kanz­ler:

„Unter­neh­mer brau­chen Frei­räu­me, kei­ne dau­ern­den Blockaden.”

DSB:

„Frei­raum ist gut. Aber Frei­heit ohne Ori­en­tie­rung endet im Blind­flug. Und im Blind­flug ist die Wahr­schein­lich­keit, dass man gegen etwas knallt, deut­lich höher. Gera­de klei­ne Unter­neh­men ohne Fach­ab­tei­lung bzw. Exper­ti­se im Daten­schutz sind dar­auf ange­wie­sen, dass jemand den Über­blick behält – nicht nur, dass jemand unter­schreibt, wenn es schief­geht. Und gera­de die früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung des DSB, wie vom Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­ben, führt in der Fol­ge dazu, dass es kei­ne Blo­cka­den gibt, son­dern mög­li­che Hin­der­nis­se gemein­sam und rechts­si­cher von vorn­her­ein aus dem Weg geräumt wer­den können.”

Minis­te­rin:

„Wir ent­las­ten ja gera­de die klei­nen Unternehmen.”

DSB:

„Ent­las­ten wür­den Sie sie, wenn sie weni­ger doku­men­tie­ren müss­ten, weni­ger Ein­wil­li­gun­gen, weni­ger Mel­dun­gen, weni­ger kom­ple­xe Prüf­vor­gän­ge wie die DSFA oder weni­ger Ver­trä­ge. Davon reden Sie aber nicht. Sie reden davon, dass sie jeman­den nicht mehr benen­nen müs­sen, der ihnen hilft, die­sen Wahn­sinn zu verstehen.”

Poin­tier­te Zuspitzung

Mode­ra­to­rin:

„Herr Kanz­ler, vie­le Kri­ti­ker sagen, Ihr Büro­kra­tie­ab­bau beim Daten­schutz sei Sym­bol­po­li­tik: Die Pflich­ten blei­ben, nur die Spe­zia­lis­ten mit dem Know-How ver­schwin­den. Was ant­wor­ten Sie?”

Kanz­ler:

„Das ist kein Sym­bol, das ist ein Kurs­wech­sel. Wir ver­las­sen die deut­sche Über­erfül­lung von EU-Recht und ori­en­tie­ren uns an einem moder­nen, schlan­ken Ord­nungs­rah­men. Unter­neh­men sol­len nicht mehr Angst vor For­mu­la­ren haben müs­sen als vor ihrem eigent­li­chen Geschäft.”

DSB:

„In der Pra­xis heißt das: Gleich vie­le Daten­schutz­re­geln. Gleich vie­le mög­li­chen Buß­gel­der. Gleich vie­le Anfor­de­run­gen der Auf­sichts­be­hör­den. Aber weni­ger Leu­te, die sich damit aus­ken­nen. Das ist, als ob man sagt: ‚Wir las­sen alle Ver­kehrs­re­geln gleich, aber Fahr­leh­rer sind jetzt optio­nal. Das ent­las­tet die Autofahrer.’ ”

Publi­kum lacht verhalten.

Iro­ni­sches Fazit des DSB

Mode­ra­to­rin:

„Wir sind am Ende der Sen­dung. Ein Satz zum Schluss von jedem. Herr Ministerpräsident?”

Minis­ter­prä­si­dent:

„Weni­ger Büro­kra­tie, mehr Ver­trau­en, mehr Zukunft.”

Minis­te­rin:

„Weni­ger For­mu­lar­wut, mehr Zeit für Menschen.”

Kanz­ler:

„Wir bau­en Büro­kra­tie ab und hal­ten Deutsch­land sicher – auch im digi­ta­len Raum.”

Mode­ra­to­rin:

„Und Sie, Herr Datenschutzbeauftragter?”

DSB:

„Mein Schluss­wort? ‚Wir behal­ten alle Regeln, alle Risi­ken und alle Pflich­ten. Wir strei­chen nur die Per­son, die weiß, wie es geht und die Ver­ant­wort­li­chen an ihre Pflich­ten erin­nert und bei deren Umset­zung unter­stützt. Das nen­nen wir dann Büro­kra­tie­ab­bau und freu­en uns, dass es so schön ein­fach klingt.’ Wenn Sie mich fra­gen: Das ist nicht Abbau von Büro­kra­tie, das ist Abbau von Ehr­lich­keit. Oder in einem Wort: hei­ße Luft. Ok, das waren zwei Worte.”

Mode­ra­to­rin:

„Ein deut­li­ches Wort zum Schluss. Dan­ke an die Run­de, dan­ke Ihnen zu Hau­se. Blei­ben Sie kri­tisch – auch wenn es um angeb­li­chen Büro­kra­tie­ab­bau geht. Gute Nacht.”

Anmer­kung zu Hin­ter­grund und Kontext

Die­ses fik­ti­ve Tran­skript basiert auf der rea­len Debat­te um die geplan­te Abschaf­fung der Pflicht zur Benen­nung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten gemäß § 38 BDSG zum Ende des Jah­res 2026. Die Argu­men­ta­ti­on folgt typi­schen Mus­tern aus öffent­li­chen Aus­sa­gen von Poli­ti­kern zum The­ma Büro­kra­tie­ab­bau und kon­tras­tiert die­se mit den fak­ti­schen Anfor­de­run­gen der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG).

Die zen­tra­le The­se des DSB-Cha­rak­ters lau­tet: Die vor­ge­se­he­nen Ände­run­gen redu­zie­ren nicht die eigent­li­chen Daten­schutz-Pflich­ten, son­dern nur die for­ma­le Benen­nung einer zustän­di­gen Per­son – eine Ver­schie­bung von Ver­ant­wor­tung statt ech­ter Entlastung.

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