Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat ein Online-Meldeformular für Datenpannen nach Art. 33 DSGVO auf die Webseite der Behörde gestellt. Das Online-Formular löst das bisherige Meldeformular für Datenpannen ab und bietet einige weitere Funktionen wie Zuteilung von Aktenzeichen und spätere Nachmeldungen zur Datenpanne. Links und weiterführende Informationen im vollständigen Beitrag.
Schnell kommt es bei der Einschätzung, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt, zu Mißverständnissen und der Auftraggeber läuft Gefahr, gemäß DSGVO mit Geldbußen durch die Datenschutzbehörden belegt zu werden. Von Imageschäden in der Öffentlichkeitswahrnehmung nicht zu reden. Eine sorgfältige Prüfung durch einen Berater für Datenschutz oder einen Datenschutzbeauftragten hilft, diese Risiken zu minimieren und die notwendigen Regelungen umzusetzen
Überblick des 28. Tätigkeitsberichts der Landesdatenschutzbehörde Saarland UDZ für 2019. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit, europäische Interaktion. Kontrollen und Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Rechtliche Bewertungen und Nützliche Tipps. a.s.k. berichtet Ihnen die Inhalte und News des Berichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Aufsichtsbehörde Unabhängiges Datenschutzzentrum im Saarland UZD (Landtagsdrucksache Saarland 16/1200). Darin wurde unter anderem auf konkrete, einzelfallbezogene Entwicklungen und Maßnahmen, erfolgte Vorträge, Verfahren und Beratungen sowie auf fachliche Aspekte der DSGVO-Vorgaben und -umsetzungen und Rechtsprechung detailliert eingegangen.
Einblick in die Themen und Vorträge des 14. Datenschutztages der Datenschutzkonferenz 2020 zur KI / AI unter dem Motto "Künstliche Intelligenz - Zwischen Bändigung und Förderung". Näheres dazu in unserem Blogbeitrag ..
Auflistung der hauptsächlichen Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten. Nutzen Sie mein Know How und meine Erfahrung zum Schutz Ihres Unternehmens.
Neugierig, was von deutschen oder italienischen Datenschutzbehörden an Bußgeldern aus der DSGVO verhängt wurden? Welche Firma für welchen Verstoß wieviel bezahlen soll? Dann gibt es jetzt hierzu ein übersichtliches und gut gepflegtes Online-Portal. Damit lassen sich für interne und externe Datenschutzbeauftragten als letztes Mittel gute Argumentationshilfen finden, warum sich eine Organisation doch des Themas Datenschutz annehmen sollte und was ganz schnell alles schief gehen kann. Mehr Infos zum Portal und Link im Blogbeitrag.
Kaum ist die Vorweihnachtszeit auf Hochtouren starten erneut die Falschmeldungen über die ach so böse Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie schon im vergangenen Jahr ist nach Meldung des einen oder anderen Medienvertreters die DSGVO erneut daran schuld, dass traurige Kinderaugen auf den leeren Weihnachtswunschbaum in der einen oder anderen Kommune in Deutschland starren. Das dem nicht so ist, hat bereits im November 2018 die Vertretung in Deutschland der Europäischen Kommission in einer Klarstellung verlauten lassen. Mehr dazu im Blogbeitrag.
Ist die Einwilligung wirklich das DSGVO-Non-Plus-Ultra für Geburtstagslisten in Organisationen, wie es der BayLfD in seiner Kurzinfo 26 suggeriert. Übrigens ein Thema, das nicht nur Behörden etwas angeht, sondern auch in Unternehmen und Vereinen korrekt umgesetzt sein sollte. Wir finden, das geht pragmatischer und man kann sich das ganze Klimbim mit Verwalten der Einwilligungen, Angaben in den Informationspflichten und dem Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sparen. Dann steht dem "KUCHEN!" auch nichts mehr im Weg. Und es ist mal nicht der Datenschutz wieder an allem schuld. Mehr im Blogbeitrag.
Art. 32 DSGVO geht eigentlich nur mit einem Informationssicherheitskonzept zu erfüllen. Für kleine Einrichtungen (Kommune und Unternehmen) eignet sich die "Arbeitshilfe" aus Bayern. Jetzt in Version 3.0 am Start. Für kommunale Einrichtungen stehen die Anpassungen zum Erhalt des LSI Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" im Vordergrund. a.s.k. Datenschutz hat wie bereits wie die Vorgängerversionen der Arbeitshilfe auch die Version 3.0 im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommune und der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände weiterentwickelt. Die Arbeitshilfe kann sowohl von Kommunen als auch Unternehmen kostenfrei genutzt werde. Mehr Details und Download-Link im Blogbeitrag.
IT-Notfallkarte für Mitarbeiter, wenn ein IT-Sicherheitsvorfall eintritt. Als erste Reaktion zur Bewältigung und Nachbearbeitung Top 12 Maßnahmen bei Cyberangriffen. Für ein professionelles Notfallmanagement Einführung eines Notfallmanagements nach 100-4 des IT-Grundschutzes. Die Allianz für Cybersicherheit und das BSI geben Hilfestellung. Ohne funktionierendes Notfallmanagement steht Ihre Organisation im Notfall mit heruntergelassenen Hosen da. Nun ist die Einführung eines Notfallmanagements keine Angelegenheit von ein paar Tagen, sondern ein respektabler und ressourcenintensiver Prozeß. Mit den richtigen Anleitungen und (externer) Unterstützung jedoch durchaus machbar, auch in kleinen Organisationen. Sie versichern Ihr Haus ja auch nicht erst gegen Feuer, wenn es abgebrannt ist, oder? Übrigens ist ein Notfallplan das Ergebnis eines Notfallvorsorgekonzepts und nicht dessen Ersatz. Wir haben die wichtigsten Punkte und Links in diesem Beitrag zusammengefasst.
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