Die Schlagzeilen der letzten Tage und Wochen waren geprägt von heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz über das Ausspähen von Telefondaten bis hin zu Bluttests von Bewerbern und Mitarbeitern auf "Eignung" für die jeweilige Tätigkeit. Der ausufernden Neugier einiger Arbeitgeber will die Bundesregierung nun weitere Riegel vorschieben.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat einen Leitfaden für den Umgang mit Social Media in Unternehmen veröffentlicht. Der 10-Punkte-Katalog umfasst Handlungsempfehlungen für Unternehmen und beschäftigte Mitarbeiter als Grundlage für individuelle Unternehmensrichtlinien.
Der irreführende Name "Scoring Novelle" im Rahmen aktueller Anpassungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mag dazu verleiten, sich mit dieser Änderung nicht näher zu befassen. Deren Nichtbeachtung kann für Unternehmer / Unternehmen ab dem 01.04.2010 fatale Folgen haben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger denkt in Alternativen zur gerade vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung, im Gegensatz zu Ihrem Ministerkollegen de Maizière (Bundesinnenminister).
Liegt die Notwendigkeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen vor und haben Sie sich aufgrund der zahlreichen Vorteile für einen externen Datenschutzbeauftragten entschieden, dann sind einige Formalitäten zu beachten. Wie bestelle ich Sascha Kuhrau als externen Datenschutzbeauftragten für mein Unternehmen?
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat die gleichen Aufgaben wie ein interner Datenschutzbeauftragter (DSB). Für ein Unternehmen jedoch von entscheidendem Vorteil: der externe Datenschutzbeauftragte hat eine andere Stellung.
Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können mit Geldbußen von 50.000 bis 300.000 EURO (in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus) geahndet werden (siehe BDSG § 43). Konsequenter Datenschutz erhöht jedoch auch die Datensicherheit des Unternehmens -> Reduzierung des Ausfallrisikos, Kostensenkung
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