Erstmalig haben sich Prüfer von Stiftung Warentest als Hacker betätigt - mit (teilweiser) Erlaubnis der Betreiber der 10 zu prüfenden sozialen Netzwerke. In der April Ausgabe wird zu lesen sein, daß gerade die Bereiche Datensicherheit und Datenweitergabe noch über erhebliche Verbesserungspotentiale verfügen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger denkt in Alternativen zur gerade vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung, im Gegensatz zu Ihrem Ministerkollegen de Maizière (Bundesinnenminister).
Aktuelle Erhebung von BITCOM: 55% der Befragten sieht die Hauptverantwortung für den Datenschutz bei sich selbst. Weitere 36% sehen den Staat in der Pflicht, für Datensicherheit im World Wide Web zu sorgen.
Eine neue Masche, um an Daten - in diesem Fall Bankverbindungen - und an Ihr Geld zu kommen: man gibt sich als Datenschützer aus. Lesen Sie, wie Sie sich schützen können.
Am 02.03.2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die jetzige Form des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist damit hinfällig. Fazit: alle auf Basis dieses Gesetzes bisher gepeicherten Daten sind zu löschen.
"Datenschutz ist Teil der Menschenwürde" - so prägnant bringt es der Landesdatenschutzbeauftrage von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner in seinem heute (10.03.2010) veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2008/2009 auf den Punkt (Zitat)
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