Trotz einiger Nachbesserungen und Versuche seitens Google mit dem Webtracking-Tool Analytics den deutschen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden (siehe auch den Beitrag "Google Analytics: Datenschutzprobleme gelöst?"), hat jetzt erneut der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper die rote Karte gezückt. Webseitenbetreibern drohen nun wieder Bußgelder.
Ein ereignisreiches Jahr für den Datenschutz geht zu Ende. Geprägt von Datenpannen, Skandalen, Bußgeldern und hitzigen Debatten über Google Street-View und Facebook. Der externe Datenschutzbeauftragte Sascha Kuhrau wünscht ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch
Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2008 und 2009 gestern in Schwerin der Öffentlichkeit vorgestellt. Neumann brachte es klar auf den Punkt: "Im Berichtszeitraum 2008 und 2009 haben sich die Meldungen zum Thema Datenschutz förmlich überschlagen. Datenskandale machten die Runde und erreichten ein Maß an Öffentlichkeit, wie es diesem Thema in den letzten Jahrzehnten selten beschert war. Den gesetzgeberischen Bemühungen ist gegenwärtig allerdings eher eine symbolische als eine wirklich überzeugende Kraft beizumessen."
Für die Entscheidung Pro oder Contra externer Datenschutzbeauftragter sollte vorher kalkuliert sein, welche Kosten auf das Unternehmen beim Einsatz eines internen Datenschutzbeauftragten zu kommen. Eine erste Einschätzung können Sie anhand zweier Beispiele für einen Teilzeit- und einen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten erhalten.
Mit "kostenlosen" Angeboten werden Nutzer im Internet angelockt und verleitet, so viele persönlichen Daten wie möglich preiszugeben. Mit entsprechend geschickter Ausgestaltung der Angebote und allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese personenbezogenen Daten für das hinter dem Angebot stehenden Unternehmen bares Geld wert. Sei es für zielgruppengerechte Werbung anhand von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Hobbies oder sogar für die Überlassung der Daten an Dritte. Ein weites Feld, diese personenbezogenen Daten - die oftmals für kleine oder veraltete Gimmicks (z.B. alte Softwareversionen) preisgegeben wurden - zu Geld zu machen.
Google Street View steht seit Wochen in der Kritik und im Kreuzfeuer von Verbrauchern, Datenschützern und der Politik. Was erregt die Gemüter und spaltet die Lager derart? Google startet im Herbst dieses Jahres seinen Dienst "Street View" in Deutschland. Dieser Kartendienst soll zunächst für 20 große Städte angeboten werden (Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Seit 2008 kurven hierfür Kamerafahrzeuge durch Deutschland, Häuser und Plätze werden aus einer Kamerahöhe von 2,50m aufgenommen. Die gesammelten Aufnahmen sollen den bereits etablierten Dienst Google Maps sinnvoll ergänzen und ganze Straßenzüge sichtbar machen.
Diese 3-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen.
In Ausgabe 1/2010 der "Offensive", dem Info-Magazin für den Hamburger Mittelstand kündigt der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar eine Prüfkampagne durch die ihm unterstellte Landesdatenschutzbehörde an und folgt damit dem Berliner Beispiel, Datensündern mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Eine Studie von PricewaterhouseCoopers bringt es erneut ans Licht - deutsche Unternehmen haben deutlichen Nachholbedarf in Sachen Datenschutz.
"Was kann mir / meinem Unternehmen schon passieren, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle, obwohl mich das Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet?" Klare Antwort: Bussgelder bis zu 50.000 EUR im Ermessen der Aufsichtsbehörden.
Eine aktuelle Emnid Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern zeigt: die Bürger misstrauen Unternehmen in Sachen Datenschutz immer mehr. 2009 wurde diese Umfrage zum ersten Mal durchgeführt, Schwerpunkt wie auch 2010: die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen beim Schutz persönlicher Informationen
Wer einen externen Datenschutzbeauftragten benennt, muss formale Vorgaben der DSGVO beachten. Von der schriftlichen Benennung bis zum Dienstleistungsvertrag – wir zeigen Ihnen, welche Schritte notwendig sind und wie wir Sie mit geprüften Vorlagen unterstützen.
Die Wahl des richtigen Datenschutzbeauftragten ist für Unternehmen eine strategische Entscheidung. Wir vergleichen Kosten, Haftungsrisiken und Fachwissen zwischen internen und externen Lösungen – und zeigen, warum "extern" oft die Nase vorn hat.
Datenschutz ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Ein kompetenter DSB schützt Ihr Unternehmen vor existenzbedrohenden Bußgeldern, verhindert Imageverluste und wandelt Compliance in einen echten Wettbewerbsvorteil um.
Das Bundesdatenschutzgesetz ist das Herzstück der deutschen Datenschutzregeln – doch seit 2018 spielt es im Team mit der DSGVO. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Grundsätze und ab wann die Benennung eines DSB für Sie Pflicht ist
Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
Mit­glied­schaf­ten