In Gesprächen mit Anwälten, aber auch mit Steuerberatern trifft man häufig auf das Argument, die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) würden die Kanzlei oder den Anwalt nicht betreffen, da es eigene Regelungen zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gäbe. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht hier klar vor, das für Sachverhalte, die durch kein bereichspezifisches Recht explizit geregtl werden, die (allgemeineren) Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zum Tragen kommen.
"BYOD" ist in aller Munde, zu Recht. Hinter dem Kürzel verbergen sich zahlreiche Risiken und Unannehmlichkeiten für Administratoren und Unternehmer. Doch "Bring Your Own Device" ist Alltag! Mögliche Folgen: Datenschutzverstösse, Sicherheitslecks und die daraus resultierenden Image-Schäden durch negative Presseberichte.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und Berater für Datenschutz und Datensicherheit treffe ich regelmäßig auf wohletablierte Irrtümer in Bezug auf Datenschutz, das Bundesdatenschutzgesetz und dessen Anwendung auf Unternehmer / Unternehmen. Einen kleinen (anonymisierten) Auszug möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.
Neu! Der kostenfreie Rückrufservice von a.s.k. Datenschutz! Fragen zu unseren Dienstleistungen, Angeboten und Themen wie Bußgeldrisiken, Bestellpflicht, Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten, Angebote für Anwälte + Steuerberater + Ärzte + Versicherungsmakler? Dann einfach Rufnummer angeben und wir rufen zurück - GARANTIERT! (Keine Rechtsberatung)
Kein Datenschutz aus Kostengründen? Das muss nicht sein. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat viele Vorteile für mittelständische Unternehmen, die einer Bestellpflicht unterliegen. Machen Sie Ihr Unternehmen fit in Sachen Datenschutz und vermeiden Sie dabei gleichzeitig empfindliche Bußgelder. Wie, zeigt Ihnen dieser Beitrag.
Der Gesetzgeber läßt Ihnen die freie Wahl – sichern Sie sich daher die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Lesen Sie hier, welche das sind und fordern Sie noch heute ein Angebot für einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen an.
Neben der ganzen Verwirrung um die Definition der "Cloud" beflügeln weitere Verkaufsargumente wie Überall-Zugriff und Kosteneinsparpotentiale die Phantasie. Darüber geraten die datenschutzrechtlichen Aspekte und Notwendigkeiten einer solchen Outsourcing-Lösung schnell außer Acht. Handelt es sich hierbei doch um klassische Auftragsdatenverarbeitung, an deren Umsetzung einige Voraussetzungen geknüpft sind. Mißachtung kostet Bußgelder bis 50.000 EURO, da ist die gewünschte Kosteneinsparung schnell wieder weg.
Private Email Nutzung am Arbeitsplatz - Problematik und Lösungswege. Dieses Thema birgt zahlreiche rechtliche Risiken für alle Beteiligten. Je nach bestehender (Nicht-) Regelung im Unternehmen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter und das Unternehmen vollführt einen Spagat zwischen Datenschutz, Datensicherheit, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Update 24.04.2015 Goog­le hat den Link zur Vor­la­ge zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung geändert Zur Vor­ge­schich­te Nicht erst seit 2011 steht […]
"Datenschutz 2011" lautet eine Studie des TÜV Süd zum Thema Datenschutz in Unternehmen. Vier Monate lang von Dezember 2010 bis März 2011 befragte man mittelständische Unternehmen in Deutschland und wertete die Daten aus. Fazit: für die meisten teilnehmenden Unternehmen nimmt Datenschutz einen hohen Stellenwert ein, doch es gibt große Defizite.
Hacker dringen in zwei Datenbanken von REWE ein. Name, Anschrift und Passwörter betroffen. Laut Aussage des Unternehmens keine Bank- oder Zahlungsdaten. Über die Dauer der Datenpanne ist nichts bekannt.
Im April letzten Jahres hat der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar verstärkte Datenschutzkontrollen bei Unternehmen angekündigt und dies auch in die Tat umgesetzt. Über 700 Unternehmen aus den Bereichen Spedition, Immobilien, Arbeitsvermittlung, Pflegedienste und Arztpraxen standen auf der Prüfliste. Die Ergebnisse einer ersten Befragung liegen nun vor.
Sony, Facebook und jetzt Neckermann - bekannte Marken kämpfen mit Datenpannen. Parallel dazu liefert eine Umfrage von TNS-Emnid im Auftrag von PwC ein umso erstaunlicheres Ergebnis: Deutsche Unternehmen pfeifen auf Datenschutz.
Online Befragung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg: "Wie sehen und bewerten die Menschen die Arbeit von Datenschutzbeauftragten?" Teilnahme bis 15.06.2011. Der BvD wird die Ergebnisse der Studie heranziehen, um daraus Folgen für die zukünftigte Verbandsarbeit abzuleiten. Im Herbst 2011 werden die Ergebnisse veröffentlicht.
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Eine Bestellflicht ist durch BDSG § 4 f schnell gegeben. Der vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern vom Unternehmen bestellt werden - die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt, obwohl eine Bestellpflicht vorliegt, können Bußgelder bis 50.000 EUR gegen das Unternehmen verhängt werden.
Zum 01.09.2009 traten neue Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Neben strengeren Auflagen in den Bereichen Adresshandel und Auftragsdatenverarbeitung sind seither härtere Sanktionen bei Verstößen gegen das BDSG vorgesehen. Bußgelder bis zu 300.000 EUR drohen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Laut einem Online-Bericht der österreichen Zeitung "Krone" vergaßen 2010 die Briten über 17.000 USB-Sticks in Kleidung, die sie zur Reinigung abgegeben hatten. Diese Zahl holte eine Umfrage des Datenschutz-Unternehmens Credant Technologies aus der Wäschetrommel.
Online-Umfrage von "Deutschland sicher im Netz e.V." (DsiN) enthüllt Schwachstellen. Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft für die Verantwortlichen in den Unternehmen: lediglich ein Drittel der Befragten gibt an, über eine Compliance-Strategie zu verfügen. Vor dem Hintergrund drohender Bußgelder bei Nichteinhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsregeln - gerade im Umgang mit personenbezogenen Daten - schwer nachvollziehbar.
Auf den Webseiten des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten steht der Tätigkeitsbericht für 2010 zur Verfügung. Darin moniert Thomas Petri das mittlerweile in die Jahre gekommene Landesdatenschutzgesetz. Gerade im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet bestünde Aktualisierungsbedarf. Weiterhin betrachtet er die Bündelung der IT-Ressourcen des Freistaats an wenigen zentralisierten Stellen kritisch unter Datenschutzgesichtspunkten. Bei dem Thema Cloud-Computing für Behörden mahnt er Zurückhaltung an.
Bereits in einem Blogbeitrag vom 12.11.2010 habe ich auf den Umstand hingewiesen, daß Standesregelungen oder Gesetze das Bundesdatenschutzgesetz nicht zwingend ersetzen. Hintergrund war und ist die regelmäßig wiederkehrende Fehleinschätzung seitens Anwälten, Ärzten und Steuerberatern, daß ihr "Standesrecht" die vorgeschriebenen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) obsolet machen würde.
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