Hamburg 08.05.2013: Nach Besuch die­ser Ver­an­stal­tung sind Sie in der Lage für Ihren Bereich oder Ihr Unter­neh­men eine Viel­zahl an Risi­ken eigen­stän­dig zu erken­nen und zu bear­bei­ten. Der neue The­men­be­reich „Social Media & Web 2.0“ führt nicht nur auf, warum die­ser Weg der Kom­mu­ni­ka­tion heute unver­zicht­bar ist, son­dern hilft bei der Aus­wahl der rich­ti­gen Werk­zeuge, unter­stützt bei der Umset­zung und warnt vor den Gefah­ren (Shits­torm, Abmah­nun­gen etc.) Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum Ein­stieg in das Thema und um die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Datenschutz-Maßnahmen in Ihrem Unter­neh­men umzu­set­zen und sicherzustellen. Gleichzeitig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Mannheim 12.04.2013: Nach Besuch die­ser Ver­an­stal­tung sind Sie in der Lage für Ihren Bereich oder Ihr Unter­neh­men eine Viel­zahl an Risi­ken eigen­stän­dig zu erken­nen und zu bear­bei­ten. Der neue The­men­be­reich „Social Media & Web 2.0“ führt nicht nur auf, warum die­ser Weg der Kom­mu­ni­ka­tion heute unver­zicht­bar ist, son­dern hilft bei der Aus­wahl der rich­ti­gen Werk­zeuge, unter­stützt bei der Umset­zung und warnt vor den Gefah­ren (Shits­torm, Abmah­nun­gen etc.) Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum Ein­stieg in das Thema und um die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Datenschutz-Maßnahmen in Ihrem Unter­neh­men umzu­set­zen und sicherzustellen. Gleichzeitig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Leitfaden für Werbetreibende als PDF veröffentlicht. Dieser Leitfaden ist aufgrund seines Ursprungs im Düsseldorfer Kreis in seiner Anwendung nicht auf Bayern beschränkt. Die Lektüre empfiehlt sich bundesweit für Werbetreibende aller Branchen und Richtungen. Themen u.a.: Listenprivileg, Einwilligung, Nutzungsdauer / Verfallsdatum, Anreichern mit weiteren Informationen, Transparenzgebot, Quellenangabe, Widerspruchshinweis, Double Opt-In für Newsletter-Anmeldungen, Gewinnspiele und viele mehr
Nach Besuch die­ser Ver­an­stal­tung sind Sie in der Lage für Ihren Bereich oder Ihr Unter­neh­men eine Viel­zahl an Risi­ken eigen­stän­dig zu erken­nen und zu bear­bei­ten. Der neue The­men­be­reich „Social Media & Web 2.0“ führt nicht nur auf, warum die­ser Weg der Kom­mu­ni­ka­tion heute unver­zicht­bar ist, son­dern hilft bei der Aus­wahl der rich­ti­gen Werk­zeuge, unter­stützt bei der Umset­zung und warnt vor den Gefah­ren (Shits­torm, Abmah­nun­gen etc.) Mit­tels die­ses Semi­nars erhal­ten Sie das not­wen­dige Rüst­zeug zum Ein­stieg in das Thema und um die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Datenschutz-Maßnahmen in Ihrem Unter­neh­men umzu­set­zen und sicherzustellen. Gleichzeitig min­dern Sie das Buß­geld– und Abmahn­ri­siko für Ihr Unter­neh­men erheblich.
Anleitung, wie man unter Windows einen PC Arbeitsplatz mittels Tastenkürzel / Shortcut oder Mausklick schützt und den Bildschirmschoner mit Kennwort aktiviert. Datenschutz und Datensicherheit werden es Ihnen danken.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Es gibt klare Vorschriften, wann Sie für Ihre Arzt Praxis einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Datenschutz in der Praxis ist mehr als lästige Pflicht. Umfragen zeigen, Sie binden damit Ihre Patienten und respektieren deren Wunsch nach Vertraulichkeit. Fordern Sie den unverbindlichen Flyer Datenschutz in der Praxis noch heute an.
Datenpanne in Klinik in Baden-Württemberg: Sicherungsbänder mit 300.000 Datensätzen von Patienten verschwunden. Hochsensible Daten wie Krankenakten, Befunde und Arztbriefe mit Daten der Patienten betroffen.
Eine eigene Website ist für die meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Umfeld von Social Media werden immer mehr Unternehmen aktiv. So groß die Chancen der neuen Medien auch sind, so viele Gefahren bergen sie. Rechtliche Aspekte und der Datenschutz finden oftmals nicht die notwendige Beachtung. Und dies kann zu bösen Überraschungen führen. Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Jürgen Putzer, ausgewiesener Internet- und Social Media Experte zeigt im Dialog mit Sascha Kuhrau, a.s.k. Datenschutz, welche Fehler sehr häufig gemacht werden und wie man diese vermeiden kann. Kostenfreie Veranstaltung mit Voranmeldung am 11.10.2012 im Landratsamt Lauf.
Selbst wenn Sie einen internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, profitieren Sie von unseren Leistungen. Frisch zurück aus dem Datenschutz-Grundseminar wird sich Ihr Mitarbeiter möglicherweise schwer tun, zwischen den umfänglichen Aufgaben und Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten einen sinnvollen und effizienten Weg zu finden. Gleichzeitig soll er oder sie sich noch um die eigentlichen Aufgaben am Arbeitsplatz kümmern, sofern Sie keinen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Hier setzen wir mit den a.s.k. Unterstützungsdienstleistungen für interne Datenschutzbeauftragte an. Nach Wunsch helfen wir einen oder mehrere Tage in der Einstiegsphase Ihres Datenschutzbeauftragten mit Rat und Tat.
Wie erwartet erhofft hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.09.2012 das umstrittene Meldegesetz erst mal gestoppt. Jetzt muss sich der Vermittlungsausschuss mit dem Thema befassen.
Jeder hat nach § 34 BDSG ein sog. Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen und Behörden, welche Daten über einen gespeichert sind. Nimmt ein Betroffener dieses wahr, muss eine Auskunft vollständig, korrekt und zeitnah an den Anfragenden ergehen. Es drohen sonst Bußgelder bis zu 50.000 EUR nach § 43 BDSG. Seit einiger Zeit wird das Recht auf Auskunft immer häufiger eingeklagt. Und die durch die Gerichte festgesetzten Streitwerte ziehen mit. Folge: höhere Kosten für das beklagte Unternehmen. Was gilt es zu beachten?
Zum 31.08.2012 läuft die Übergangsregelung für § 28 BDSG für Werbezwecke aus. Ab dem 01.09.2012 heißt es dann, personenbezogene Daten und die sogenannten "Listendaten" ausschließlich noch mit wirksamer Einwilligung für Werbezwecke zu nutzen. Laut dem Bußgeldkatalog des Bundesdatenschutzgesetzes können durchaus Beträge bis 300.000 Euro bei Nichteinhaltung fällig werden. Grund genug für alle Werbetreibenden, sich mit den aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.
Datenpanne bei Allianz: Der Financial Times Deutschland liegen vertrauliche Unterlagen über Kunden der Allianz Versicherung vor. Diese enthalten unter anderem Strafanzeigen, Ermittlungsakten, Schreiben von Banken und Vorgänge über Versicherungsfälle. Die Allianz weist die Schuld einem Privatermittler zu, dessen Vertrag 2011 beendet wurde.
IT-Sicherheit nimmt als Bestandteil des Datenschutzes einen immer höheren Stellenwert ein. Zur Orientierung und Unterstützung gibt es den IT-Sicherheitsnavigator des Bundesamts für Wirtschaft im Web. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie durch a.s.k. Datenschutz z.B. in Form von Audits zu Datensicherheit und Datenschutz oder zuschussfähigen Beratungsleistungen.
Blizzard warnt vor Zunahme von Spam und Phishing-Emails. Betroffen sind alle Regionen außerhalb Chinas. Offizielle Stellungnahme im Netz.
Google wurde in den USA zur Zahlung von 22,5 Millionen Dollar (ca. 18,3 Millionen Euro) verdonnert, weil der Konzern die Datenschutzeinstellungen des Apple Browser Safari umgangen hat. Das klingt erst mal viel, gerade wenn man die in Deutschland verhängten Bußgelder betrachtet. In Anbetracht eines Gewinns von 2,8 Milliarden Dollar alleine von April bis Juni 2012 ist dieser Betrag wenig rekordverdächtig.
Eine rechtswirksame Einwilligungserklärung will gut geplant und konzeptioniert sein. Allgemeine Floskeln sind zu vermeiden, der Betroffene muss im Detail informiert sein. Eine erste Hilfestellung bietet dieser Beitrag.
"Wir haben keine personenbezogenen Daten im Unternehmen, daher betrifft uns das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht" - diese Aussage trifft man immer wieder z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Kundengesprächen. Im ersten Moment ist man gerade bei reinen B2B-Unternehmen geneigt, zuzustimmen. Doch schnell regen sich Zweifel, denn nur wenige Unternehmen kommen ohne Mitarbeiter aus.
Wie Dienstleister aus der Verpflichtung Ihrer Auftraggeber zur Regelung der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz zusätzlich Kasse machen wollen
Weiter geht es mit dem zweiten Teil der Serie "Irrtümer im Datenschutz". Nicht auszurotten ist ein Gerücht, auf das ich im Rahmen von zahlreichen Beratungsgesprächen immer wieder stoße. Hier wird argumentiert, auf die Bestellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten kann verzichtet werden, wenn die dafür anfallenden Kosten für das Unternehmen nicht zumutbar sind.
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