Neben der ganzen Verwirrung um die Definition der "Cloud" beflügeln weitere Verkaufsargumente wie Überall-Zugriff und Kosteneinsparpotentiale die Phantasie. Darüber geraten die datenschutzrechtlichen Aspekte und Notwendigkeiten einer solchen Outsourcing-Lösung schnell außer Acht. Handelt es sich hierbei doch um klassische Auftragsdatenverarbeitung, an deren Umsetzung einige Voraussetzungen geknüpft sind. Mißachtung kostet Bußgelder bis 50.000 EURO, da ist die gewünschte Kosteneinsparung schnell wieder weg.
Private Email Nutzung am Arbeitsplatz - Problematik und Lösungswege. Dieses Thema birgt zahlreiche rechtliche Risiken für alle Beteiligten. Je nach bestehender (Nicht-) Regelung im Unternehmen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter und das Unternehmen vollführt einen Spagat zwischen Datenschutz, Datensicherheit, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Datenpanne: Anwalts-Akten zahlreicher Mandaten im Altpapier in Schwarzenbek gefunden. Pfändungen, Haftanträge, vertrauliche Informationen lagen frei einsehbar im Container. Anwaltskammer bestreitet Zuständigkeit des ULD (Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein) - aus Datenschutzgründen. Ersetzt die Schweigepflicht das Bundesdatenschutzgesetz?
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium bestätigte vergangenen Mittwoch die Datenpanne. Ein bisher durch Passwörter geschützter Bereich wurde versehentlich öffentlich geschaltet. 120 Vorlagen für den Landtag waren frei einsehbar. Darunter 7 mit schützenswerten personen- oder firmenbezogenen Daten. Die Landesregierung will nun in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten die Betroffenen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben informieren.
Kaum ist die aktuelle Werbekampagne zu "Touch & Travel" in Fahrt gekommen, da gerät das neue elektronische Ticketsystem der Deutschen Bahn mit einer Datenpanne in die Schlagzeilen. Der Hessische Rundfunk (HR) berichtete am Dienstag über einen Kunden, der nach dem Anmelden am "Touch & Travel"-Portal die Daten des Besuchers zu sehen bekam, der sich zuvor am Portal registriert hatte.
In amerikanischen Unternehmen findet man die sog. clean desk policy in schriftlicher Form als Bestandteil des Arbeitsvertrages mit allen Konsequenzen, die für Verstösse gegen Unternehmensrichtlinien vorgesehen sind. Diese Anwendung der sog. "reinen Lehre" erweist sich im Alltag als nicht sehr praxisnah. Das heutige Arbeitsleben fordert Multitasking und lässt selten Spielraum für ein Abarbeiten von Projekten nacheinander. Aber jeder Schritt hin zu "Aufräumen & Abschließen" ist ein Schritt in die richtige Richtung. Selbst wenn der Idealzustand in der Praxis nie erreicht werden kann.
Es bleibt spannend in Sachen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Nach dem Entwurf in 2010 und der Stellungnahme des Bundesrats sehen auch Gutachten noch ganz konkreten Handlungsbedarf, um Arbeitnehmerdaten zu schützen, statt die Datenerhebungsbefugnisse von Arbeitgebern weiter auszubauen. Widerstand formiert sich auch seitens der Betriebs- und Personalräte.
Eigen­tor Wie die Rhein-Neckar-Zei­tung berich­te­te, erhiel­ten die Abon­nen­ten des ver­eins­ei­ge­nen Video­por­tals inter­es­san­te Post. Eine Email des Por­tals mit […]
Die Easy­cash GmbH zahl­te für die unbe­rech­tig­te Wei­ter­ga­be von Kon­to­da­ten — sie­he “Easy­cash sam­melt Daten von EC-Kar­ten­in­ha­bern zwecks […]
Update 24.04.2015 Goog­le hat den Link zur Vor­la­ge zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung geändert Zur Vor­ge­schich­te Nicht erst seit 2011 steht […]
"Datenschutz 2011" lautet eine Studie des TÜV Süd zum Thema Datenschutz in Unternehmen. Vier Monate lang von Dezember 2010 bis März 2011 befragte man mittelständische Unternehmen in Deutschland und wertete die Daten aus. Fazit: für die meisten teilnehmenden Unternehmen nimmt Datenschutz einen hohen Stellenwert ein, doch es gibt große Defizite.
Hacker dringen in zwei Datenbanken von REWE ein. Name, Anschrift und Passwörter betroffen. Laut Aussage des Unternehmens keine Bank- oder Zahlungsdaten. Über die Dauer der Datenpanne ist nichts bekannt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt berechtigte Kritik an der Ausweitung des ursprünglich angedachten Einsatzbereiches der Steuer-ID, weit über die Grenzen der Steuerverwaltung hinaus.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt Kritik an der fehlenden gesetzlichen Regelung zur Meldepflicht von Datenpannen bei Behörden und Verwaltung. Während Unternehmen beim Verlust personenbezogener Daten die Karten auf den Tisch legen müssen, können Behörden Datenpannen vertuschen - was mehr oder weniger gut gelingt. Schaar fordert eine Gleichberechtigung zwischen Unternehmen und Behörden, mahnt den erzieherischen Charakter dieser Meldepflicht auch für Behörden an.
ELENA - der elektronische Entgeltnachweis - sorgte in der Vergangenheit für viel Aufregung. Doch jetzt scheint das Ende besiegelt. Das Verfahren soll eingestellt, die gesammelten Daten gelöscht werden. Das Ende von ELENA.
Der hessische Datenschutzbeauftragte ist seit dem 01.07.2011 auch für Unternehmen zuständig. Diese will er nun verstärkt kontrollieren und Verstöße mit Bußgeldern bestrafen. Jedoch fordert er auch eine Eigenverantwortung und einen bedachten Umgang mit den eigenen Daten von den Verbrauchern selbst ein.
Studie zu Datenschutz im Internet der BITKOM offenbart extrem gegensätzliche Sicht- und Handlungsweisen der Nutzer. Jeder Siebte verzichtet auf Datenschutzmaßnahmen, jeder Sechste macht keine Online-Geschäfte aufgrund des Risikos. Nur jeder Zweite fühlt sich ausreichend informiert zu Datenschutz und Datensicherheit im Internet und was er selbst dafür tun kann.
Vor kurzem ging es durch die Presse: die US-Großbank Citigroup wurde gehackt und die Daten von ca. 360.000 Kreditkartenkunden entwendet. Nun meldet das "Wall Street Journal" unter Berufung auf interne Kreise, daß ungefähr 3.400 betroffene Kreditkarteninhaber einen Schaden in Höhe von 2,7 Millionen US-Dollar durch den Mißbrauch der entwendeten Daten erlitten haben.
Kfz-Steuerpflichtige Bürger in Baden-Württemberg trauten ihren Augen nicht. Der Abbuchungstext der fälligen Kfz-Steuer auf dem Kontoauszug enthielt neben den üblichen Angaben wie Namen des Steuerpflichtigen, Kfz-Kennzeichen und Steuersumme noch weitere Details parat: Angaben zu Steuernummern und Umsatzsteuer anderer Bürger und Unternehmen sowie zur Religionszugehörigkeit.
Im April letzten Jahres hat der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar verstärkte Datenschutzkontrollen bei Unternehmen angekündigt und dies auch in die Tat umgesetzt. Über 700 Unternehmen aus den Bereichen Spedition, Immobilien, Arbeitsvermittlung, Pflegedienste und Arztpraxen standen auf der Prüfliste. Die Ergebnisse einer ersten Befragung liegen nun vor.
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