Das Fundament: DSGVO und das neue BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt in seiner aktuellen Fassung (seit Mai 2018) gemeinsam mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Umgang mit personenbezogenen Daten. Ob automatisierte Verarbeitung in IT-Systemen oder die klassische Papierakte – der Schutz natürlicher Personen steht an oberster Stelle. Dies gilt für öffentliche Stellen ebenso wie für Unternehmen (nicht-öffentliche Stellen).
Was sind personenbezogene Daten?
Es handelt sich dabei um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das Spektrum reicht von Name, Anschrift und Telefonnummer bis hin zu IP-Adressen, Kaufverhalten oder Leistungsbeurteilungen in der Personalakte. Kurz: Alles, was einen Rückschluss auf einen Menschen zulässt, unterliegt dem Schutz des Gesetzes.
Die Kernprinzipien des Datenschutzes
Wir unterstützen Sie dabei, die zentralen Grundsätze der DSGVO in Ihrem Unternehmen umzusetzen:
- Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Die Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, ein Gesetz erlaubt sie (z. B. zur Vertragserfüllung) oder es liegt eine freiwillige Einwilligung vor.
- Datenminimierung: Es dürfen nur so viele Daten wie nötig erhoben werden.
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden.
Wann ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht?
Die gesetzlichen Anforderungen haben sich seit 2018 deutlich verschärft. In Deutschland schreibt das BDSG (§ 38) die Benennung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen zwingend vor, wenn:
- In der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
- Verarbeitungen stattfinden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen.
- Personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der (anonymisierten) Übermittlung oder für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden.
Wichtig: Unabhängig von der Mitarbeiterzahl empfiehlt das Team von a.s.k. Datenschutz die Prüfung der Konformität, da die Haftungsrisiken (Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro) jeden Unternehmer persönlich treffen können.
Die Rechte der Betroffenen
Das Gesetz stärkt die Position des Einzelnen massiv. Kunden und Mitarbeiter haben unter anderem das Recht auf:
- Auskunft über gespeicherte Daten und deren Verwendungszweck.
- Berichtigung unrichtiger Daten.
- Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
Datenübertragbarkeit und das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
Das Zusammenspiel mit weiteren Gesetzen wie dem TDDDG (früher TMG/TKG) oder dem Betriebsverfassungsgesetz macht die Materie komplex. Wir behalten für Sie den Überblick und sorgen für rechtssichere Abläufe.
Benötigen Sie Unterstützung bei der rechtssicheren Umsetzung des BDSG? Wir stehen Ihnen für eine erste Analyse und die förmliche Benennung als Ihr externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Aktualisiert zuletzt: 03.03.2026












Hahn IT Services, Schwaig



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