"Cold Call nix gut" ist nicht das einzige Fazit, das man aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, konkret § 7 UWG herauslesen kann. Auch bei anderen Werbekanälen wie Email-Marketing droht schnell rechtlicher Ärger. Dieser wird dann schnell und gerne dem Motto "Datenschutz ist an allem schuld" zugeschrieben. Dabei ist das UWG dann doch schon deutlich älter als BDSG und DSGVO. Und es schiebt dem ungezügelten Werbetreiben einen Riegel vor, noch lange bevor unsere Datenschutzgesetze sich zu dem Thema auch äußern. Welche Fallstricke es dabei zu beachten gilt und wie man mögliche Risiken von vornherein vermeiden kann, erläutern wir in unserem Blogbeitrag. Dieser stellt keine Rechtsberatung dar, kann aber zumindest als erste Übersicht dienen, wo und wie man sich als Werbetreibender die Finger verbrennen kann. Und es ist wirklich so: Daran ist nicht der Datenschutz schuld. Beispiele aus der Praxis, einige relevante Urteile zum Thema Werbung und zahlreiche ungerechtfertigte Unterstellungen in Richtung Datenschutz lesen Sie in unserem Blogbeitrag.
Haben Einwilligungen z.B. für Newsletter ein Verfallsdatum, ja oder nein? Eine Betrachtung unter Berücksichtigung der DSGVO, des UWG und dazu passender Gerichtsurteile.
Über a.s.k. Datenschutz e.K.
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