Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Leitfaden für Werbetreibende als PDF veröffentlicht. Dieser Leitfaden ist aufgrund seines Ursprungs im Düsseldorfer Kreis in seiner Anwendung nicht auf Bayern beschränkt. Die Lektüre empfiehlt sich bundesweit für Werbetreibende aller Branchen und Richtungen. Themen u.a.: Listenprivileg, Einwilligung, Nutzungsdauer / Verfallsdatum, Anreichern mit weiteren Informationen, Transparenzgebot, Quellenangabe, Widerspruchshinweis, Double Opt-In für Newsletter-Anmeldungen, Gewinnspiele und viele mehr
Wie jedes Jahr tauchen Sie nun wieder vermehrt auf - dubiose Angebot über unnötige Branchenbucheinträge. Getarnt als bereits bestehende Geschäftsbeziehung oder auf andere subtile Art und Weise wird das Vertrauen des Empfängers und dessen knappes Zeitbudget ausgenutzt. Die Folge: unnötige Kosten für noch unnötigere Dienstleistungen, die nur dem Zweck dienen, dem Anbieter die Taschen zu füllen. Wir stellen ein gut gemachtes Beispiel vor.
Anleitung, wie man unter Windows einen PC Arbeitsplatz mittels Tastenkürzel / Shortcut oder Mausklick schützt und den Bildschirmschoner mit Kennwort aktiviert. Datenschutz und Datensicherheit werden es Ihnen danken.
Eine eigene Website ist für die meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Umfeld von Social Media werden immer mehr Unternehmen aktiv. So groß die Chancen der neuen Medien auch sind, so viele Gefahren bergen sie. Rechtliche Aspekte und der Datenschutz finden oftmals nicht die notwendige Beachtung. Und dies kann zu bösen Überraschungen führen. Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Jürgen Putzer, ausgewiesener Internet- und Social Media Experte zeigt im Dialog mit Sascha Kuhrau, a.s.k. Datenschutz, welche Fehler sehr häufig gemacht werden und wie man diese vermeiden kann. Kostenfreie Veranstaltung mit Voranmeldung am 11.10.2012 im Landratsamt Lauf.
Selbst wenn Sie einen internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, profitieren Sie von unseren Leistungen. Frisch zurück aus dem Datenschutz-Grundseminar wird sich Ihr Mitarbeiter möglicherweise schwer tun, zwischen den umfänglichen Aufgaben und Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten einen sinnvollen und effizienten Weg zu finden. Gleichzeitig soll er oder sie sich noch um die eigentlichen Aufgaben am Arbeitsplatz kümmern, sofern Sie keinen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Hier setzen wir mit den a.s.k. Unterstützungsdienstleistungen für interne Datenschutzbeauftragte an. Nach Wunsch helfen wir einen oder mehrere Tage in der Einstiegsphase Ihres Datenschutzbeauftragten mit Rat und Tat.
IT-Sicherheit nimmt als Bestandteil des Datenschutzes einen immer höheren Stellenwert ein. Zur Orientierung und Unterstützung gibt es den IT-Sicherheitsnavigator des Bundesamts für Wirtschaft im Web. Zusätzliche Unterstützung erhalten Sie durch a.s.k. Datenschutz z.B. in Form von Audits zu Datensicherheit und Datenschutz oder zuschussfähigen Beratungsleistungen.
"Wir haben keine personenbezogenen Daten im Unternehmen, daher betrifft uns das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht" - diese Aussage trifft man immer wieder z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Kundengesprächen. Im ersten Moment ist man gerade bei reinen B2B-Unternehmen geneigt, zuzustimmen. Doch schnell regen sich Zweifel, denn nur wenige Unternehmen kommen ohne Mitarbeiter aus.
Willkommen zum ersten Teil unserer Serie "Irrtümer im Datenschutz". Die weit verbreitete Annahme "Datenschutz und Datenschutzgesetz betreffen mein Unternehmen überhaupt nicht" gehört ins Reich der Mythen und Irrtümer! Sollten Sie bisher mit Ihrem Unternehmen (auch als Ein-Mann-Betrieb) nach dieser Fehleinschätzung agiert haben, lohnt ein Blick in § 43 ff BDSG zwecks Identifikation der Bußgeldrisiken, denen Sie sich und Ihrem Unternehmen ausgesetzt haben. Oder fragen Sie doch gleich den Fachmann - a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau
Zum 01.03.2012 beglückt uns Google mit neuen Datenschutzbestimmungen. Und wie immer alles nur zum Wohle der Nutzer ;-) Ab diesem Tag erhalten wir personalisierte Google-Suchergebnisse, ob uns das passt oder nicht. Auslöser ist das sog. Webprotokoll, das hinter jedem Google Account geführt wird. Mit den neuen Datenschutzbestimmungen, eine für alle Dienste, kann Google die Protokolldaten aller seiner Dienste nun zusammenführen. Und das ganz unabhängig davon, ob es Alt- oder Neudaten sind. Grund genug, die vorhandenen Daten zu löschen und die Aufzeichnung neuer Daten einzuschränken.
Update 24.04.2015 Goog­le hat den Link zur Vor­la­ge zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung geändert Zur Vor­ge­schich­te Nicht erst seit 2011 steht […]
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