Schnell kommt es bei der Einschätzung, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt, zu Mißverständnissen und der Auftraggeber läuft Gefahr, gemäß DSGVO mit Geldbußen durch die Datenschutzbehörden belegt zu werden. Von Imageschäden in der Öffentlichkeitswahrnehmung nicht zu reden. Eine sorgfältige Prüfung durch einen Berater für Datenschutz oder einen Datenschutzbeauftragten hilft, diese Risiken zu minimieren und die notwendigen Regelungen umzusetzen