datenschutz dude mit verstaubter datenschutzerklärung in der hand

Der Daten­schutz Dude hier so im Büro: “Und ich hab News, die dei­ne Daten­schutz­er­klä­rung aus dem Foo­ter direkt ins Ram­pen­licht zie­hen. 2026 schau­en die Auf­sichts­be­hör­den in der EU deut­lich genau­er hin, wie trans­pa­rent du mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umgehst. Dein Rechts­text ist damit offi­zi­ell kein Pflicht­text zum Weg­kli­cken mehr, son­dern ein ech­tes Prüf- und Risiko-Thema.”

Agen­tin Cipher: „Das ist übri­gens kein Gerücht aus der Daten­schutz­kü­che. Der Euro­päi­sche Daten­schutz­aus­schuss (EDPB) hat für 2026 im Rah­men sei­nes Coör­di­na­ted Enforce­ment Frame­work aus­drück­lich die Ein­hal­tung der Trans­pa­renz- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach Art. 12, 13 und 14 DSGVO als Schwer­punkt aus­ge­wählt. Die Behör­den wer­den euro­pa­weit koor­di­niert prüfen.“

Daten­schutz Dude: „Heißt über­setzt: Es reicht nicht mehr, irgend­wo eine Daten­schutz­er­klä­rung zu haben. Sie muss ver­ständ­lich, voll­stän­dig und ehr­lich sein.“

Agen­tin Cipher: „Und bevor wir los­le­gen: Nein, die­se ner­vi­gen Coo­kie-Ban­ner sind nicht ‚der Daten­schutz‘. Die hän­gen pri­mär an den ePri­va­cy-Regeln und § 25 TDDDG – also an der Fra­ge, was auf dem End­ge­rät gespei­chert wird. Dei­ne Daten­schutz­er­klä­rung erfüllt dage­gen die Trans­pa­renz­pflich­ten der DSGVO. Zwei unter­schied­li­che Bau­stel­len. Wer­den nur gern ver­wech­selt. Und nein, der Daten­schutz ist nicht an allem schuld.“

War­um Daten­schutz­er­klä­run­gen jetzt im Fokus stehen

Agen­tin Cipher: “Die DSGVO war schon immer klar: Betrof­fe­ne sol­len ver­ste­hen, was mit ihren Daten pas­siert. Die recht­li­che Basis dafür fin­dest du vor allem in den Arti­keln 12, 13 und 14 DSGVO.”

2026 ist das Jahr der „Radi­ka­len Trans­pa­renz“. Zumin­dest wenn man sich den offi­zi­el­len CEF-Schwer­punkt des EDPB anschaut. Es ist kein Gerücht: Der EDPB hat die Trans­pa­renz­pflich­ten offi­zi­ell zum EU-Prüf­schwer­punkt 2026 erklärt. Wenn dei­ne Erklä­rung unvoll­stän­dig oder unver­ständ­lich ist, lan­dest du schnel­ler im Fokus, als dir lieb ist.

Eine kon­se­quen­te Fort­set­zung der bis­he­ri­gen Prüfaktionen:

  • 2023 Cloud-Nut­zung im öffent­li­chen Sektor
  • 2024 Stel­lung der Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB)
  • 2025 Umset­zung des Rechts auf Löschung (Art. 17)

Typi­sche Pro­ble­me, die damit 2026 nicht mehr durchgehen:

  • Copy-Pas­te-Lei­chen: Tex­te aus 2018, die noch nie ein Update gese­hen haben.
  • Ver­steck­spie­le (Dark Pat­terns): Die Erklä­rung ist so kon­trast­arm im Foo­ter „ver­gra­ben“, dass man eine Lupe braucht.
  • Daten-Voo­doo: Im Text steht „wir nut­zen kaum Daten“, wäh­rend im Backend die KI-Mar­ke­ting-Auto­ma­ti­sie­rung für die ange­schlos­se­nen 1.546 Wer­be­part­ner glüht.

Quel­len, auf die du — unter ande­rem — schau­en solltest

Wenn du über­ar­bei­test, ver­lass dich nicht auf ver­al­te­te Vor­la­gen. Schau direkt hier rein:

Check­lis­te (nicht abschlie­ßend): So machst du dei­ne Daten­schutz­er­klä­rung 2026 prüffester

  • Die Iden­ti­tät: Wer zieht die Fäden?

    • Der Stan­dard: Voll­stän­di­ge Kon­takt­da­ten des Ver­ant­wort­li­chen (Impres­sum-Style).
    • Der DSB: Kon­takt­da­ten des Daten­schutz­be­auf­trag­ten (falls benannt).
    • Para­gra­phen-Fut­ter: Rechts­grund­la­gen sind Art. 13 Abs. 1 & Art. 14 Abs. 1 DSGVO.
  • Der „KI-Check“: Moder­ne Verarbeitungen

    • Trans­pa­renz-Offen­si­ve: Setzt du KI-Sys­te­me ein (z. B. Chat­bots, Scoring, Analyse)?
    • Die Logik: Du musst erklä­ren, ob Daten zum Trai­ning genutzt wer­den und ob Pro­fil­ing stattfindet.
    • Agen­tin Cipher: „2026 reicht es nicht mehr, ‘KI’ zu schrei­ben. Setzt du KI-gestütz­te Sys­te­me ein, ins­be­son­de­re mit auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dun­gen oder Pro­fil­ing, musst du die dahin­ter­ste­hen­de Logik und die Trag­wei­te der Ver­ar­bei­tung trans­pa­rent darstellen.“
  • Daten von Drit­ten (Der oft ver­ges­se­ne Art. 14)

    • Fremd­quel­len: Erhältst du Daten über Part­ner, Platt­for­men oder öffent­li­che Register?
    • Prä­zi­si­on: Du musst die Quel­le expli­zit benen­nen (z. B. „Daten von XYZ Mar­ke­ting-Schnitt­stel­le“ statt nur „Part­nern“).
    • Fris­ten: Infor­mie­re die Betrof­fe­nen inner­halb der Fris­ten nach Art. 14 Abs. 3 DSGVO.
  • Betrof­fe­nen­rech­te: Weg vom Juristen-Sprech

    • Ver­ständ­lich­keit: Arti­kel 12 ver­langt eine „leicht zugäng­li­che und ver­ständ­li­che Form“.
    • Der Pro­fi-Tipp: Das Wider­spruchs­recht (Art. 21) muss laut Gesetz aus­drück­lich und getrennt von ande­ren Infos her­vor­ge­ho­ben werden.
    • Dude-Check: „Ein klei­ner Satz in Schrift­grö­ße 6, hell­grau auf weiß ganz am Ende? Das ist 2026 eine Ein­la­dung für ein Buß­geld. Mach es sichtbar!“
  • Stop the Dark Pat­terns! (Design & Erreichbarkeit)

    • 1‑Klick-Regel aus der Pra­xis. Agen­tin Cipher: „Art. 12 DSGVO ver­langt, dass dei­ne Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen ‚leicht zugäng­lich‘ sind. Die Gerich­te haben beim Impres­sum zwar ent­schie­den, dass sogar zwei Klicks noch zuläs­sig sein kön­nen – aber für Trans­pa­renz­pflich­ten nach der DSGVO gilt: Je direk­ter, des­to bes­ser.“ Daten­schutz Dude: „Wenn man erst durch drei Unter­me­nüs und einen Scroll-Mara­thon muss, ist das kei­ne Trans­pa­renz. Das ist Verstecken.“
    • Bar­rie­re­frei­heit: Prü­fe Kon­trast und Schrift­grö­ße. Ein Link in Hell­grau auf Weiß ist ein star­kes Indiz für einen Ver­stoß gegen die Transparenzpflicht.
    • Plat­zie­rung: Nicht in einem end­lo­sen Foo­ter-Dschun­gel verstecken.

Dude-Fazit: “Wer sei­ne Rechts­tex­te ver­steckt, trig­gert bei der Daten­schutz­auf­sicht sofort den Was hat er zu verbergen?-Reflex.”

Mis­si­on „Daten­schutz­er­klä­rung prü­fen“: Wie du jetzt star­ten kannst

Wenn du denkst: „Unse­re Erklä­rung ist eher Muse­ums­stück als Com­pli­ance-Tool“, hast du zwei Optionen:

  • Self-Ser­vice: Du arbei­test dich durch die EDPB-Gui­de­lines und den AI Act und baust dei­ne Tex­te manu­ell um.
  • Sup­port: Du holst dir Hil­fe, die dei­ne rea­le Daten­ver­ar­bei­tung mit dem Text abgleicht und alles auf „Agen­tin-Cipher-Niveau“ bringt.

Daten­schutz Dude: “In bei­den Fäl­len gilt – lie­ber jetzt bewusst nach­schär­fen und das Design ’sau­ber’ zie­hen, als spä­ter unan­ge­neh­me Post von der Behör­de zu beant­wor­ten. Trans­pa­renz ist 2026 kein läs­ti­ges Übel, son­dern dein Schutzschild.”

Agen­tin Cipher: „Und bevor hier die Begriffs­po­li­zei vor­bei­schaut: Ja, wir haben im Bei­trag durch­ge­hend von ‚Daten­schutz­er­klä­rung‘ gespro­chen – so nennt es ein­fach fast jeder. Juris­tisch sind wir aber näher an dem, was vie­le Kol­le­gin­nen lie­ber ‚Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen‘ oder ‚Infor­ma­tio­nen nach Art. 13/​14 DSGVO‘ nen­nen. Wenn du tie­fer in die­se Begriffs­dis­kus­si­on ein­stei­gen willst, sehr emp­feh­lens­wert: Ste­phan Hansen‑Oest ali­as Datenschutz‑Guru mit sei­nem Bei­trag ‚War­um emp­feh­le ich, Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen nicht als „Daten­schutz­er­klä­rung“ zu bezeich­nen?‘ – unbe­dingt lesen, wenn du beim Wor­ding sau­ber sein willst.”

Agen­tin Cipher: „Ein wich­ti­ger Hin­weis zur Rol­len­ver­tei­lung: Dein Daten­schutz­be­auf­trag­ter (DSB) ist einer dei­ner Ansprech­part­ner für das The­ma. Er kann dich kom­pe­tent zu den Anfor­de­run­gen der Arti­kel 12 bis 14 DSGVO bera­ten und am Ende prü­fen, ob dei­ne den Daten­schutz betref­fen­den Tex­te die gesetz­li­chen Vor­ga­ben aus die­sen Arti­keln erfül­len können.“

Daten­schutz Dude: „Aber blei­ben wir ehr­lich: Dein DSB ist kein Hell­se­her. Oft wis­sen Orga­ni­sa­tio­nen ja selbst nicht genau, was auf ihrer Web­sei­te im Hin­ter­grund alles ‘ver­hack­stückt’ wird. Es ist nicht die Auf­ga­be des DSB, foren­sisch jede ein­zel­ne Ein­bin­dung oder jeden Daten­fluss dei­ner Part­ner zu detek­tie­ren – das ist dei­ne Haus­auf­ga­be als Ver­ant­wort­li­cher. Der DSB schaut drü­ber, gibt Tipps und warnt dich. Und wegen des Rechts­dienst­leis­tungs­ge­set­zes (RDG) sagt er dir auch klipp und klar, wo sei­ne Bera­tung endet und wann du fach­an­walt­li­che Unter­stüt­zung brauchst, um recht­lich wirk­lich was­ser­dicht zu sein.“

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