datenschutz dude als externer datenschutzbeauftragter

Exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benen­nen: Die­se For­ma­li­tä­ten sind wichtig

Liegt die Not­wen­dig­keit zur Benen­nung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten (DSB) für Ihr Unter­neh­men vor? Haben Sie sich auf­grund der zahl­rei­chen Vor­tei­le für einen exter­nen Exper­ten ent­schie­den? Dann gilt es, eini­ge recht­li­che For­ma­li­tä­ten zu beach­ten, damit die Bestel­lung wirk­sam und haf­tungs­si­cher ist.

Benen­nung und Ver­trag: So gehen Sie rechts­si­cher vor

Sind Sie noch nicht sicher, ob das BDSG und die DSGVO für Sie die Benen­nung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten zwin­gend vor­schrei­ben? Spre­chen Sie uns an. Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne bei der Bewer­tung und ste­hen Ihnen durch unse­re bun­des­wei­te Tätig­keit zeit­nah als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter zur Verfügung.

Die schrift­li­che Benen­nung gemäß DSGVO

Die Benen­nung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten bedarf in jedem Fall der Schrift­form. Damit doku­men­tie­ren Sie gegen­über den Auf­sichts­be­hör­den die ord­nungs­ge­mä­ße Bestel­lung. Der not­wen­di­ge Schrift­satz für unse­re Benen­nung als Ihr exter­ner DSB liegt bei uns im Haus vor und kann – nach Ergän­zung Ihrer Unter­neh­mens­an­ga­ben – sofort ein­ge­setzt werden.

Der Dienst­leis­tungs­ver­trag: Haf­tung und Auf­ga­ben klären

Zusätz­lich ist ein Dienst­leis­tungs­ver­trag not­wen­dig. Die­ser regelt essen­zi­el­le Punk­te wie:

  • Auf­ga­ben und Kompetenzen
  • Ver­ant­wort­lich­kei­ten
  • Haf­tungs­fra­gen (gemäß aktu­el­ler Rechtsprechung)
  • Das ope­ra­ti­ve Zusam­men­spiel zwi­schen Ihrem Unter­neh­men und uns

Hier­für nut­zen wir eine geprüf­te und bewähr­te Vor­la­ge. Das spart Ihnen Zeit und die Kos­ten für eine sepa­ra­te Erstel­lung durch einen Rechtsanwalt.

Wich­ti­ger Schritt: Die Mel­dung an die Aufsichtsbehörde

Sobald die inter­nen For­ma­li­tä­ten erle­digt sind, folgt ein ent­schei­den­der Schritt: Gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO müs­sen die Kon­takt­da­ten des Daten­schutz­be­auf­trag­ten an die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de gemel­det wer­den. Die­se Mel­dung erfolgt heu­te in der Regel über ein Online-Por­tal der Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz. Auch hier­bei unter­stüt­zen wir Sie aktiv, um den Pro­zess rei­bungs­los abzuschließen.

Sind die­se For­ma­li­tä­ten geklärt, kann die eigent­li­che Arbeit an Ihrem Daten­schutz­ni­veau beginnen.

Arti­kel aktua­li­siert 03.03.2026

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