Externen Datenschutzbeauftragten benennen: Diese Formalitäten sind wichtig
Liegt die Notwendigkeit zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) für Ihr Unternehmen vor? Haben Sie sich aufgrund der zahlreichen Vorteile für einen externen Experten entschieden? Dann gilt es, einige rechtliche Formalitäten zu beachten, damit die Bestellung wirksam und haftungssicher ist.
Benennung und Vertrag: So gehen Sie rechtssicher vor
Sind Sie noch nicht sicher, ob das BDSG und die DSGVO für Sie die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vorschreiben? Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewertung und stehen Ihnen durch unsere bundesweite Tätigkeit zeitnah als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
Die schriftliche Benennung gemäß DSGVO
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten bedarf in jedem Fall der Schriftform. Damit dokumentieren Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden die ordnungsgemäße Bestellung. Der notwendige Schriftsatz für unsere Benennung als Ihr externer DSB liegt bei uns im Haus vor und kann – nach Ergänzung Ihrer Unternehmensangaben – sofort eingesetzt werden.
Der Dienstleistungsvertrag: Haftung und Aufgaben klären
Zusätzlich ist ein Dienstleistungsvertrag notwendig. Dieser regelt essenzielle Punkte wie:
- Aufgaben und Kompetenzen
- Verantwortlichkeiten
- Haftungsfragen (gemäß aktueller Rechtsprechung)
- Das operative Zusammenspiel zwischen Ihrem Unternehmen und uns
Hierfür nutzen wir eine geprüfte und bewährte Vorlage. Das spart Ihnen Zeit und die Kosten für eine separate Erstellung durch einen Rechtsanwalt.
Wichtiger Schritt: Die Meldung an die Aufsichtsbehörde
Sobald die internen Formalitäten erledigt sind, folgt ein entscheidender Schritt: Gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO müssen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Diese Meldung erfolgt heute in der Regel über ein Online-Portal der Landesbeauftragten für Datenschutz. Auch hierbei unterstützen wir Sie aktiv, um den Prozess reibungslos abzuschließen.
Sind diese Formalitäten geklärt, kann die eigentliche Arbeit an Ihrem Datenschutzniveau beginnen.
Artikel aktualisiert 03.03.2026












Hahn IT Services, Schwaig



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