Das aktuelle EuGH-Urteil (Az. C-604/22 IAB Europe) zum Thema Datenverarbeitung bei personalisierter Werbung hat durchaus Zündstoff. Der EuGH bestätigt die Sicht der Belgischen Datenschutzaufsicht, dass bei Nutzung des Transparency and Consent framework (TCF) und dessen sog. TC-String ein personenbezogenes Datum vorliegt. Dadurch wird die relativ kleine IAB Europe als Betreiber aus Sicht des EuGH zum Gemeinsam Verantwortlichen. Die IAB wiegelt derzeit noch ab. Doch die Konsequenzen können weitreichend (und teuer) sein. Mehr dazu und wieso der Datenschutz nicht an den unleidigen Cookie-Bannern schuld ist im Blogbeitrag.
"Cold Call nix gut" ist nicht das einzige Fazit, das man aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, konkret § 7 UWG herauslesen kann. Auch bei anderen Werbekanälen wie Email-Marketing droht schnell rechtlicher Ärger. Dieser wird dann schnell und gerne dem Motto "Datenschutz ist an allem schuld" zugeschrieben. Dabei ist das UWG dann doch schon deutlich älter als BDSG und DSGVO. Und es schiebt dem ungezügelten Werbetreiben einen Riegel vor, noch lange bevor unsere Datenschutzgesetze sich zu dem Thema auch äußern. Welche Fallstricke es dabei zu beachten gilt und wie man mögliche Risiken von vornherein vermeiden kann, erläutern wir in unserem Blogbeitrag. Dieser stellt keine Rechtsberatung dar, kann aber zumindest als erste Übersicht dienen, wo und wie man sich als Werbetreibender die Finger verbrennen kann. Und es ist wirklich so: Daran ist nicht der Datenschutz schuld. Beispiele aus der Praxis, einige relevante Urteile zum Thema Werbung und zahlreiche ungerechtfertigte Unterstellungen in Richtung Datenschutz lesen Sie in unserem Blogbeitrag.
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