Die Webseite www.lobbyplag.eu zeigt auf, wie einflussreiche Lobbyisten erfolgreich unsere EU-Vertreter im Sinne der Auftraggeber beeinflussen. Fast wörtlich finden sich Textpassagen der Interessensvertreter aus Industrie und Handel in den zur Zeit im Umlauf befindlichen Entwürfen zum EU-Datenschutz.
Jeder hat nach § 34 BDSG ein sog. Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen und Behörden, welche Daten über einen gespeichert sind. Nimmt ein Betroffener dieses wahr, muss eine Auskunft vollständig, korrekt und zeitnah an den Anfragenden ergehen. Es drohen sonst Bußgelder bis zu 50.000 EUR nach § 43 BDSG. Seit einiger Zeit wird das Recht auf Auskunft immer häufiger eingeklagt. Und die durch die Gerichte festgesetzten Streitwerte ziehen mit. Folge: höhere Kosten für das beklagte Unternehmen. Was gilt es zu beachten?
Zum 31.08.2012 läuft die Übergangsregelung für § 28 BDSG für Werbezwecke aus. Ab dem 01.09.2012 heißt es dann, personenbezogene Daten und die sogenannten "Listendaten" ausschließlich noch mit wirksamer Einwilligung für Werbezwecke zu nutzen. Laut dem Bußgeldkatalog des Bundesdatenschutzgesetzes können durchaus Beträge bis 300.000 Euro bei Nichteinhaltung fällig werden. Grund genug für alle Werbetreibenden, sich mit den aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.
Blizzard warnt vor Zunahme von Spam und Phishing-Emails. Betroffen sind alle Regionen außerhalb Chinas. Offizielle Stellungnahme im Netz.
Die Big Brother Awards 2012 für "besondere" Verdienste rund um Datenschutz wurden am 13.04.2012 verliehen. Behörden, Unternehmen, aber auch die Cloud wurden in verschiedenen Kategorien ausgezeichnet für Verstöße gegen den Datenschutz und besondere Mißachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Erfahren Sie mehr über die Preisträger und nominieren Sie Kandidaten für den nächsten Award.
Anhörung im Bundestag zum Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" und es hagelt Kritik von allen Seiten. Lediglich der Vertreter der BITKOM ist immun gegen die geäußerten Bedenken und Kritikpunkte, er spricht von einem Quantensprung. Dem entgegen stehen deutliche Aussagen des Deutschen Notarvereins, des Chaos Computer Clubs (CCC) sowie der FIFF (Forum InformatikerInnen für Frieden. Die Rede ist von "Mogelpackung", "Bauernfängerei", von rechtlichen Nachteilen bis hin zur verdeckten Einführung eines Portos für Emails.
Mit dem etwas trotzig klingenden Titel "Meine Daten gehören mir - Datenschutz im Alltag" ist ab sofort in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder im Online-Shop ein neuer Ratgeber erhältlich. Dieser wird gegen eine Gebühr von 9,90 Euro abgegeben. Online sind das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe einsehbar.
Das Hamburger Abendblatt berichtet am heutigen Tage mit der Schlagzeile "Drei Prozent der Haushalte widersprechen Internet-Riesen". Nachdem Google bisher jegliche Angaben zur Anzahl der Einsprüche im Vorabwiderspruchsverfahren geschwiegen hat, wurden nun Zahlen öffentlich gemacht.
Mit dem heutigen Tag läuft die Frist für den Vorabwiderspruch gegen Google Street View für die 20 größten Städte Deutschlands ab (Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal).
Schon 2010 deckte die Stiftung Warentest erschreckende Fehlerquoten bei Schufa-Auskünften auf. Auch im Jahr 2026 zeigt die Praxis: Verlassen Sie sich nicht blind auf Ihren Score. Wir werfen einen Blick zurück auf die damaligen Ergebnisse und erklären, warum die Eigenkontrolle mittels Datenkopie Ihr wichtigstes Werkzeug bleibt.
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