Dreh- und Angelpunkt des Artikel 32 DSGVO sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen, auch kurz TOM genannt. Mittels einer geeigneten Auswahl und Anwendung dieser Schutzmaßnahmen (quasi eine Art Werkzeugkasten) sollen personenbezogene Daten vor den alltäglichen Risiken bei deren Verarbeitung (also Erhebung, Speicherung, Nutzung, aber auch beabsichtigter Löschung und Vernichtung) geschützt werden. Dabei soll nicht alles an Schutzmaßnahmen ergriffen werden, was irgendwie geht, sondern der Gesetzgeber spricht von einer Angemessenheit. Die Schutzmaßnahmen müssen also zum Schutzwert der betroffenen personenbezogenen Daten passen. Dabei sollen dann auch Faktoren wie die Eintrittswahrscheinlichkeit und das zu erwartende Schadensausmaß berücksichtigt werden. Das hier eigentlich nichts anderes als ein Informationssicherheitskonzept bzw. Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemeint ist, erklären wir im Blogbeitrag. Dazu stellen wir mögliche Standards vor, mit denen Sie die Anforderungen bestens erfüllen können. Allen voran - als Einstieg für große Organisationen und als ISMS für kleine Kommunen und Firmen bestens geeignet - die sog. "Arbeitshilfe".
Kennen Sie schon unser regelmäßiges Webinar "Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes DSGVO" für neue Mitarbeiter und zur Auffrischung? Keine Zeit oder Gelegenheit, neue Mitarbeiter stets direkt nach der Anstellung mit diesem Thema vertraut zu machen? Liegt die letzte Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter schon länger zurück? Dann ist unser üblicherweise monatlich stattfindendes Webinar genau das Richtige für Ihre Organisation. Auf humorvolle Art und Weise machen wir Ihre Mitarbeiter in 90 Minuten mit den Grundlagen vertraut. Wir wollen dabei keine Datenschutz-Profis ausbilden, sondern für das Thema generell sensibilisieren und den Grundstein für eine stets frühzeitige Einbindung des Datenschutzbeauftragten legen. Fragen dazu? Antworten im Beitrag. Wir freuen uns auf Sie!
Das BSI warnt aktuell vor einem möglichen Datenschutzverstoß bei Nutzung von VirusTotal. Neben dem Datenschutzrisiko sind aber auch andere schützenswerte Informationen der eigenen Organisation oder von Externen in Gefahr, Dritten gegenüber offengelegt zu werden.
Kostenfreie Webinare zur Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie / des Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrer Organisation von Whistle Safe e.K.
Den EU-Mitgliedsstaaten wurde am 04.11.2020 der Entwurf einer E-Privacy Verordnung vorgelegt. Themen sind unter anderem Cookies, (weitere) Datenverarbeitungen und Rechtsgrundlagen
Nach nur 6 Monaten war das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) der a.s.k. Datenschutz auf Basis ISIS12 eingeführt und in Betrieb. Die Zertifizierung im Katalog 2.0 war erfolgreich und die erste Zertifizierung in dem neuen Katalog überhaupt. Das Zertifikat ist nun 3 Jahre gültig. Doch es bedeutet nicht, sich auf dem erreichten Schutzniveau der technischen und organisatorischen Maßnahmen ausruhen zu können. Vielmehr müssen in sog. Überwachungsaudits alle 12 Monate der Betrieb und die Weiterentwicklung des ISMS nachgewiesen werden. Der Nachweis geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO wird durch die Zertifizierung ebenfalls erleichtert. Mehr Infos im Blogbeitrag.
Spannende Diskussionen um zukünftige zentrale oder dezentrale Datenschutzaufsicht für Unternehmen heute live im Webstream
Die Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg hat eine neue Bildungseinrichtung für Datenschutz, Informationssicherheit und Digitalisierung eröffnet. Für Bürger, Unternehmen und weitere Interessierte ..
Die oberste Datenschutzbehörde BfDI legte am 17.06.2020 seine Berichte für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Dieser Beitrag ist ein Überblick zum Datenschutzbericht ..
Europatag 2020 - zum diesjährigen Jubiläum hat die Datenschutzbehörde Baden-Württembergs LFDI eine moderne und informative Videoreihe gestartet. Neben Fakten und Defintionen werden die Grundsätze sowie Sinn und Zweck des Datenschutzes anschaulich verfilmt ..
Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
Mit­glied­schaf­ten