Die Unionsparteien lassen sich feiern. Von Wegfall der Bürokratie im Datenschutz für kleine Betriebe und Vereine ist die Rede. Das Thema Datenschutz sei jetzt viel einfacher und weniger aufwändig für eine Vielzahl von Betrieben und Vereinen. Anlass ist die Verabschiedung eines Anpassungsgesetzes mit notwendigen Korrekturen in 154 nationalen Gesetzen im Bundestag am vergangenen Freitag, zu nächtlicher Unzeit. Und es stimmt, eine Anpassung zahlreicher nationaler Gesetze und Regelungen war durch die DSGVO aus Mai 2018 notwendig geworden. Doch was aktuell in verschiedenen Medien als Erfolg für den Abbau von Bürokratie gefeiert wird, allen voran bei Handwerkskammern und Vereinen, das entbehrt einer Grundlage. Noch dazu zeugt es davon, dass die Beteiligten, das Thema Datenschutz und die rechtlichen Anforderungen nicht ganz umrissen haben. Zukünftig soll die Grenze nicht mehr 10 Mitarbeiter, sondern 20 Mitarbeiter betragen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind und somit die Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten ausgelöst wird. Es gibt viel Verbesserungspotential im Bereich Datenschutz, gar keine Frage. Einheitliche und praxisnahe Auslegungen seitens der Landesdatenschutzbehörden hätten enormes Potential, auch die Akzeptanz des Themas Datenschutz generell zu erhöhen. Hier kann der Gesetzgeber jedoch nicht regelnd eingreifen, außer man würde die Landesdatenschutzbehörden auflösen und in einer zentralen Organisation des Bundes zusammenfassen. Stattdessen wird nun in kleinen Schiffen und Booten der Lotse von Bord geschickt. Die Zukunft wird zeigen, ob die gewünschte Entbürokratisierung damit Einzug hält. Es steht nicht zu vermuten. Alle Details und Hintergründe zur im Blogbeitrag
Wieso das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten rein nach Art. 30 DSGVO in der Praxis wenig Sinn macht, lesen Sie in unserem Blogbeitrag. Wie haben ein Muster / eine Vorlage Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO erstellt und beigefügt, das weitere Anforderungen der DSGVO abdeckt wie Auftragsverarbeitung (Art. 28), Informationspflichten (Art. 13, 14), DSFA etc.
Checkliste / Vorlage / Formular / Muster Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) des Dienstleisters zur Auftragsverarbeitung Art. 28 + 32 DSGVO. Word-Formular (click & dirty) zum einfachen Ausfüllen und zur Dokumentation der Überprüfung. Neben der Dokumentation des Schutzniveaus des Dienstleisters kann dieses Formular auch die TOM der eigenen Organisation dokumentieren. Im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten muss diese Übersicht dann nur noch referenziert werden, statt dort alle Details konkret erneut für jedes Verfahren anzuführen. Kostenfreier Download, kostenfreie Nutzung. Viel Spaß damit.
Art. 38 Abs. 6 DSGVO regelt, dass Interessenskonflikte eines Datenschutzbeauftragten bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu vermeiden sind. Wer darf zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden? Lesen Sie die Details über die Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in unserem Blogbeitrag
Unsere kostenlose Checkliste soll helfen, vorhandene Schwachstellen zu identifizieren und möglichst zeitnah zu schließen. Auch wenn hier hauptsächlich von Multifunktionsgeräten die Rede ist, so können die Schwachstellen auf bei Einzelfunktionsgeräten vorhanden sein.
Gerade kleinere Kommunen wünschen gerne die Themen Informationssicherheit und Datenschutz aus einer Hand. Durch unsere Zusammenarbeit mit der GKDS in München haben wir für Kommunen die optimale Lösung im Angebot.
Sie wollen eine Rechnung als PDF an Emails anhängen und versenden? Da gibt es einige Aspekte zu beachten im Sinne des Datenschutzes bzw. der DSGVO. Nein, generelle Verschlüsselung ist keine Pflicht. Wie Sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Rechnungsversand per Email erfüllen können, skizziert unser Beitrag mit Tipps & Tricks.
Das Jahr neigt sich dem Ende. Die DSGVO Welle ebbt etwas ab. Zeit für etwas Besinnung und Durchschnaufen für das kommende Jahr. Selbst Weihnachten ist von der DSGVO betroffen. Details dazu sowie unsere Weihnachtswünsche finden Sie online im Blogbeitrag.
Die DSGVO Schonfristen sind endgültig vorbei. 8 erste Tipps, um Ihre Organisation fit für das Thema Datenschutz zu machen: VVT, DSB, Einwilligung, Meldepflicht, Datenpannen
Die Anforderungen an Webseitenbetreiber steigen mit der DSGVO, egal ob privater oder gewerblicher Auftritt. Doch das ist kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Für das beliebte Content Management System Wordpress haben wir Ihnen zahlreiche Tipps und Tricks sowie Anleitungen zusammengestellt, wie Sie auf der Zielgeraden im Internet datenschutzkonform nach der DSGVO auftreten können.
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