Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Zweck und Ziel des Datenschutz ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson. EIne genauere Definition des Begriffs Datenschutz und ein grober Überblick über die Erlaubnistatbestände nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO skizziert unser Blogbeitrag.
Smart Home klingt erst mal nur nach Vernetzung im Privathaushalt. In Wirklichkeit aber bringt Smart Home auch Risiken für geschäftliche Daten mit sich. Gerade jetzt in Zeiten vermehrter Nutzung von Home-Office. Daher ist Smart Home mittlerweile nicht immer reine Privatsache. Welche Risiken sich ergeben können und was es zu beachten gilt, lesen Sie im Blogbeitrag.
Teil 2 des Einblicks in den Tätigkeitsbericht 2020 der Landesdatenschutzbehörde ULD von Schleswig-Holstein .. betreffend nationale und internationale Kooperationen, Workshops, Prüfungen und richtungsweisende Forderungen finden Sie in diesem Beitrag ..
Teil 1 des Einblicks in den Tätigkeitsbericht 2020 der Landesdatenschutzbehörde ULD von Schleswig-Holstein .. betreffend nationale und internationale Kooperationen, Workshops, Prüfungen und richtungsweisende Forderungen finden Sie in diesem Beitrag ..
Werbliche Kontaktaufnahme / zu Umfragezwecken ist nicht ohne Weiteres aus Daten öffentlicher Register zulässig, entschied die Berliner Datenschutzbehörde. Dem zugrunde lag ein Fall, in dem die degepol eine Umfrage in Lobbys machen wollte zu den dort gezahlten Vergütungen. Zur näheren Lektüre bitte Beitrag aufrufen ..
Einblick in die neue Entwicklung und datenschutzrechtliche Einordnung der Planung eines Gesetzes unter anderem zur Handyortung von Kontaktperonen infizierter Personen. Zum Lesen bitte den Beitrag aufrufen ..
Eine kleine Geschichte der Verschlüsselung. Von den Anfängen bis zur heutigen Anwendung. Von Chiffren und Algorithmen. Und zur gegenwärtigen Bedeutung einer richtigen Verschlüsselung. Zum Lesen bitte Beitrag aufrufen.
Checkliste Prüfung Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) in aktualisierter Version veröffentlicht. Mittels dieser Checkliste können Sie 1. Ihre eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen prüfen und grob dokumentieren (kein Ersatz für eine Detaildokumentation), 2. das Schutzniveau Ihrer Dienstleister im Rahmen von Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung und deren technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO grob prüfen, 3. die Prüfung des Schutzniveaus bei Ihren Dienstleistern dokumentieren oder 4. sich einfach einen ersten Überblick über die eigenen internen Schutzmaßnahmen verschaffen (Was fehlt? Was ist schon vorhanden?). Alle weiteren Detaills und den Downloadlink finden Sie im Blogbeitrag.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat ein Online-Meldeformular für Datenpannen nach Art. 33 DSGVO auf die Webseite der Behörde gestellt. Das Online-Formular löst das bisherige Meldeformular für Datenpannen ab und bietet einige weitere Funktionen wie Zuteilung von Aktenzeichen und spätere Nachmeldungen zur Datenpanne. Links und weiterführende Informationen im vollständigen Beitrag.
Home Office wird als probates Mittel genannt, um Mitarbeiter und deren Familien vor Corona zu schützen und eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern beziehungsweise zu verlangsamen. Seit dem 01.03.2020 setzen wir bei a.s.k. Datenschutz das Thema konsequent um. Außentermine und Kundenbesuche sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Doch was bedeutet das für zu treffende technische und organisatorische Maßnahmen? Welche Anforderungen sind an technische Schutzmaßnahmen zu stellen? Da nicht alles mit Technik geschützt werden kann, wie sehen organisatorische Regelungen dazu aus? Und wie geht man mit den sozialen Einflüssen um, die nun mangels zentralem Büro-Einsatz wegfallen? Wir haben eine Beschreibung unserer Vorgehensweise zur Nutzung von Home Office bei a.s.k. Datenschutz zusammengestellt in Verbindung mit weiterführenden Links zu notwendigen Richtlinien und Regelungen sowie Empfehlungen des BSI. Vielleicht ist ja die eine oder andere Anregung für andere Organisationen dabei. Mehr dazu im kompletten Beitrag.
Schnell kommt es bei der Einschätzung, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt, zu Mißverständnissen und der Auftraggeber läuft Gefahr, gemäß DSGVO mit Geldbußen durch die Datenschutzbehörden belegt zu werden. Von Imageschäden in der Öffentlichkeitswahrnehmung nicht zu reden. Eine sorgfältige Prüfung durch einen Berater für Datenschutz oder einen Datenschutzbeauftragten hilft, diese Risiken zu minimieren und die notwendigen Regelungen umzusetzen
Überblick des 28. Tätigkeitsberichts der Landesdatenschutzbehörde Saarland UDZ für 2019. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit, europäische Interaktion. Kontrollen und Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Rechtliche Bewertungen und Nützliche Tipps. a.s.k. berichtet Ihnen die Inhalte und News des Berichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Aufsichtsbehörde Unabhängiges Datenschutzzentrum im Saarland UZD (Landtagsdrucksache Saarland 16/1200). Darin wurde unter anderem auf konkrete, einzelfallbezogene Entwicklungen und Maßnahmen, erfolgte Vorträge, Verfahren und Beratungen sowie auf fachliche Aspekte der DSGVO-Vorgaben und -umsetzungen und Rechtsprechung detailliert eingegangen.
Einblick in die Themen und Vorträge des 14. Datenschutztages der Datenschutzkonferenz 2020 zur KI / AI unter dem Motto "Künstliche Intelligenz - Zwischen Bändigung und Förderung". Näheres dazu in unserem Blogbeitrag ..
Viel Wirbel um Microsofts neuen Service "MyAnalytics". Der gläserne Mitarbeiter wird vermutet. Um was geht es bei diesem Dienst, wer hat Einsicht in die Daten und wie kann MyAnalytics deaktiviert werden? Diese und einige weitere Fragen beantworten wir in unserem Blogbeitrag.
Auflistung der hauptsächlichen Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten. Nutzen Sie mein Know How und meine Erfahrung zum Schutz Ihres Unternehmens.
Neugierig, was von deutschen oder italienischen Datenschutzbehörden an Bußgeldern aus der DSGVO verhängt wurden? Welche Firma für welchen Verstoß wieviel bezahlen soll? Dann gibt es jetzt hierzu ein übersichtliches und gut gepflegtes Online-Portal. Damit lassen sich für interne und externe Datenschutzbeauftragten als letztes Mittel gute Argumentationshilfen finden, warum sich eine Organisation doch des Themas Datenschutz annehmen sollte und was ganz schnell alles schief gehen kann. Mehr Infos zum Portal und Link im Blogbeitrag.
Das NIST hat seine 14 Jahre alten (und leider falschen) Empfehlungen zur Passwort-Sicherheit überarbeitet. Der damalige Verfasser bekennt gegenüber der Washington Post:  "Die Wahrheit ist: Ich war auf dem falschen Dampfer." Seine Empfehlungen finden sich noch heute in den verschiedensten Sicherheitsstandards. Täglich kosten Sie Zeit und Nerven der Endanwender. Passwörter müssen Sonderzeichen enthalten und alle 90 Tage gewechselt werden, hieß es bisher. Obwohl sich diese Annahme schon lange als fehlerhaft erwiesen hat (siehe auch unsere Blogbeiträge dazu), wurde und wird seitens der Verantwortlichen an diesen starren Passwort-Regelungen festgehalten. Sicherheit wurde hierdurch jedoch keine geschaffen. Daher hat das NIST seine Passwort-Empfehlungen endlich überarbeitet und an die wirkliche Bedrohungslage angepasst. Und welch Freude: Sogar das BSI lenkt in 2020 endlich ein plant eine Anpassung des Bausteins ORP.4 .Wie nutzerfreundliche und sichere Passwort-Richtlinien aussehen können, lesen Sie in unserem Blogbeitrag. Gerne dürfen Sie diesen teilen :-)
Ist die Einwilligung wirklich das DSGVO-Non-Plus-Ultra für Geburtstagslisten in Organisationen, wie es der BayLfD in seiner Kurzinfo 26 suggeriert. Übrigens ein Thema, das nicht nur Behörden etwas angeht, sondern auch in Unternehmen und Vereinen korrekt umgesetzt sein sollte. Wir finden, das geht pragmatischer und man kann sich das ganze Klimbim mit Verwalten der Einwilligungen, Angaben in den Informationspflichten und dem Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sparen. Dann steht dem "KUCHEN!" auch nichts mehr im Weg. Und es ist mal nicht der Datenschutz wieder an allem schuld. Mehr im Blogbeitrag.
Seit der Urteilsverkündung des EuGH am 01.10.2019 hat man das Gefühl, die Medien überschlagen sich mit aufmerksamkeitserhaschenden Eilmeldungen und Headlines. Leider - und das im Kontext der DSGVO nicht zum ersten Mal - mit Falschdarstellungen und Aussagen, die der EuGH so gar nicht getätigt hat. Da das Thema Cookies auch immer wieder Gegenstand von Anfragen Ihrerseits an uns ist, ein paar Informationen zu den eigentlichen Inhalten des Urteils.Der EuGH hat mitnichten alle Cookies einer Webseite mit der Pflicht zur Einwilligung belegt. Stattdessen hat der EuGH im Zuge des Planet49-Urteils vom 01.10.2019 nur bestätigt, was zuvor schon bekannt war. Mehr Details zum Umgang mit Cookies auf Ihrer Webseite sowie hilfreiche Informationen zu Cookies seitens der Landesdatenschutzbehörden finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Art. 32 DSGVO geht eigentlich nur mit einem Informationssicherheitskonzept zu erfüllen. Für kleine Einrichtungen (Kommune und Unternehmen) eignet sich die "Arbeitshilfe" aus Bayern. Jetzt in Version 3.0 am Start. Für kommunale Einrichtungen stehen die Anpassungen zum Erhalt des LSI Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" im Vordergrund. a.s.k. Datenschutz hat wie bereits wie die Vorgängerversionen der Arbeitshilfe auch die Version 3.0 im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommune und der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände weiterentwickelt. Die Arbeitshilfe kann sowohl von Kommunen als auch Unternehmen kostenfrei genutzt werde. Mehr Details und Download-Link im Blogbeitrag.
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