Schon 2010 deckte die Stiftung Warentest erschreckende Fehlerquoten bei Schufa-Auskünften auf. Auch im Jahr 2026 zeigt die Praxis: Verlassen Sie sich nicht blind auf Ihren Score. Wir werfen einen Blick zurück auf die damaligen Ergebnisse und erklären, warum die Eigenkontrolle mittels Datenkopie Ihr wichtigstes Werkzeug bleibt.
Internet Anbietern droht neues Ungemach. Auslöser ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die zum 18.05.2010 in Kraft getreten ist. Deren Grundlage ist eine europäische Richtlinie aus 2006, die nun durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, diskriminierende Bestimmungen der Anbieter gegenüber Kunden zu verhindern und insgesamt den Verbraucherschutz zu stärken. Die vorgeschriebenen Pflichtinformationen für Webauftritte aus verschiedenen Bereichen (BGB, TMG etc.) wurden für diesen Zweck überarbeitet und erweitert.
Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist fertig. Anlass für diesen neuen Entwurf waren die Affären um das Ausspähen von Mitarbeitern bei Lidl, Bahn und Deutsche Telekom in 2008 und 2009. Als erste Reaktion wurde in 09/2009 der § 32 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) "Beschäftigungsverhältnis" verschärft. Ein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fehlt nach wie vor und ist nicht vorgesehen.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool für die Analyse und Auswertung der Besucher von Webseiten durch Seitenbetreiber. Beim Einsatz dieses Dienstes entsteht schnell der Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationspflicht, Zustimmungspflicht, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (in diesem Fall der IP Adresse) flechten ein Netz, in dem Sie sich ohne böswillige Absicht verfangen können und mit entsprechenden Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden rechnen müssen.
Diese 3-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen.
Diese 3-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen.
In Ausgabe 1/2010 der "Offensive", dem Info-Magazin für den Hamburger Mittelstand kündigt der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar eine Prüfkampagne durch die ihm unterstellte Landesdatenschutzbehörde an und folgt damit dem Berliner Beispiel, Datensündern mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Eine Studie von PricewaterhouseCoopers bringt es erneut ans Licht - deutsche Unternehmen haben deutlichen Nachholbedarf in Sachen Datenschutz.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat mit der kurzfristig einberufenen Expertengruppe rund um den sog. "Datenbrief" heftige Diskussionen über Pro und Kontra einer solchen Lösung ausgelöst. Er griff damit eine Forderung des Chaos Computer Club und zahlreicher Datenschützer auf.
Man glaubt es kaum, doch trotz aller Warnungen und Sensibilisierungsversuche werden nach wie vor die einfachsten Regeln zur Passwortsicherheit nicht eingehalten. Nicht ohne Grund werden die Charts der unsicheren Passwörter angeführt von 12345, passwort / password und abcdef. Tipps und Tricks zur Auswahl sicherer Passwörter hier im Blog.
"Was kann mir / meinem Unternehmen schon passieren, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle, obwohl mich das Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet?" Klare Antwort: Bussgelder bis zu 50.000 EUR im Ermessen der Aufsichtsbehörden.
Eine aktuelle Emnid Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern zeigt: die Bürger misstrauen Unternehmen in Sachen Datenschutz immer mehr. 2009 wurde diese Umfrage zum ersten Mal durchgeführt, Schwerpunkt wie auch 2010: die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen beim Schutz persönlicher Informationen
Lt. einer aktuellen Studie von Acronis sind die Backup- und Recoverystrategien von Unternehmen oft unzureichend. Die Sicherung der Unternehmensserver wird zwar ernst genommen, in Bezug auf die Arbeitsplätze / Workstations werden jedoch eklatante Mängel sichtbar.
Eklatante Mängel in der Umsetzung des Datenschutz in Brandenburgs Kommunen - Fazit des Tätigkeitsberichts 2008/2009 der Landesdatenschutzbeauftragten.
Telefonwerbung ist in Deutschland nur noch nach vorheriger Einwilligung des Angerufenen und ohne Unterdrückung der Rufnummer zulässig. Dennoch gehen die täglichen Werbeanrufe in die Millionen. Die Verbraucherzentralen sagen den unseriösen Anrufern nun offen den Kampf an.
Mit Urteil vom 09.03.2010 stellt der Europäische Gerichtshof klar: Deutschland verstößt mit seiner Organisation und Einbindung der Aufsichtsbehörden für die Privatwirtschaft gegen die EG-Datenschutzrichtlinie.
Aktuelle Erhebung von BITCOM: 55% der Befragten sieht die Hauptverantwortung für den Datenschutz bei sich selbst. Weitere 36% sehen den Staat in der Pflicht, für Datensicherheit im World Wide Web zu sorgen.
Eine neue Masche, um an Daten - in diesem Fall Bankverbindungen - und an Ihr Geld zu kommen: man gibt sich als Datenschützer aus. Lesen Sie, wie Sie sich schützen können.
Am 02.03.2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die jetzige Form des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist damit hinfällig. Fazit: alle auf Basis dieses Gesetzes bisher gepeicherten Daten sind zu löschen.
"Datenschutz ist Teil der Menschenwürde" - so prägnant bringt es der Landesdatenschutzbeauftrage von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner in seinem heute (10.03.2010) veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2008/2009 auf den Punkt (Zitat)
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