Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist fertig. Anlass für diesen neuen Entwurf waren die Affären um das Ausspähen von Mitarbeitern bei Lidl, Bahn und Deutsche Telekom in 2008 und 2009. Als erste Reaktion wurde in 09/2009 der § 32 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) "Beschäftigungsverhältnis" verschärft. Ein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fehlt nach wie vor und ist nicht vorgesehen.
Eine aktuelle Studie von Cisco zeigt, dass 44 Prozent der befragten deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Nutzung sozialer Netzwerke untersagen. 35% verbieten ebenfalls das Lesen von Blogs. In der gleichen Studie fand man jedoch ebenfalls heraus, dass sich ca. 40% der Mitarbeiter nicht an diese Unternehmensverbote halten und mindestens ein Mal wöchentlich, um sich mit Kollegen oder Kunden auszutauschen
Diese 3-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen.
Man glaubt es kaum, doch trotz aller Warnungen und Sensibilisierungsversuche werden nach wie vor die einfachsten Regeln zur Passwortsicherheit nicht eingehalten. Nicht ohne Grund werden die Charts der unsicheren Passwörter angeführt von 12345, passwort / password und abcdef. Tipps und Tricks zur Auswahl sicherer Passwörter hier im Blog.
Die Schlagzeilen der letzten Tage und Wochen waren geprägt von heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz über das Ausspähen von Telefondaten bis hin zu Bluttests von Bewerbern und Mitarbeitern auf "Eignung" für die jeweilige Tätigkeit. Der ausufernden Neugier einiger Arbeitgeber will die Bundesregierung nun weitere Riegel vorschieben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger denkt in Alternativen zur gerade vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung, im Gegensatz zu Ihrem Ministerkollegen de Maizière (Bundesinnenminister).
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