Zu Beginn der Corona-Pandemie mussten sich viele Organisationen etwas einfallen lassen, wie auch ohne das tägliche Ins-Büro-Gehen die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter abgerufen werden konnten. Je nach Sichtweise läutete Corona nicht nur eine Pandemie neuen Ausmaßes, sondern auch das Thema "new work" bei vielen Organisationen ein. Gewohnte und eingefahrene Arbeitsweisen und Rituale mussten über Bord geworfen und durch neue Methoden und teilweise auch neue Technologien ersetzt werden. In vielen Fällen war damals bzw. ist heute noch das Home Office Mittel erster Wahl. Das beflügelte wiederum die Fantasie einiger Führungskräfte, wie die Arbeitsleitung der Mitarbeiter im Home Office - idealerweise vollumfänglich - überwacht werden kann. Einige dieser Überwachungsmaßnahmen schafften es in den 12. Tätigkeitsbericht 2022 des BayLDA. So viel sei verraten: Der Datenschutz ist hier nicht das Problem :-) Mehr im Blogbeitrag.
Berufliche soziale Netzwerke wie LinkedIn oder XING erfreuen Personaler und Personaldienstleister als unerschöpflicher Quell an potentiellen Jobkandidaten. Dasselbe gilt für im beruflichen Kontext betriebene Webseiten. Doch einfach Kontaktdaten abschöpfen, ist nicht lt. dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten (HBDI). In seinem 51. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 zeigt er ausführlich die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung sowie die Erteilung der vollständigen und transparenten Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO auf. Wie das rechtskonform gelingen kann und weitere Details dazu in unserem Blogbeitrag.
Kennen Sie schon unser regelmäßiges Webinar "Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes DSGVO" für neue Mitarbeiter und zur Auffrischung? Keine Zeit oder Gelegenheit, neue Mitarbeiter stets direkt nach der Anstellung mit diesem Thema vertraut zu machen? Liegt die letzte Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter schon länger zurück? Dann ist unser üblicherweise monatlich stattfindendes Webinar genau das Richtige für Ihre Organisation. Auf humorvolle Art und Weise machen wir Ihre Mitarbeiter in 90 Minuten mit den Grundlagen vertraut. Wir wollen dabei keine Datenschutz-Profis ausbilden, sondern für das Thema generell sensibilisieren und den Grundstein für eine stets frühzeitige Einbindung des Datenschutzbeauftragten legen. Fragen dazu? Antworten im Beitrag. Wir freuen uns auf Sie!
Die oberste Datenschutzbehörde BfDI legte am 17.06.2020 seine Berichte für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Dieser Beitrag ist ein Überblick zum Datenschutzbericht ..
Teil 2 des Einblicks in den Tätigkeitsbericht 2020 der Landesdatenschutzbehörde ULD von Schleswig-Holstein .. betreffend nationale und internationale Kooperationen, Workshops, Prüfungen und richtungsweisende Forderungen finden Sie in diesem Beitrag ..
Teil 1 des Einblicks in den Tätigkeitsbericht 2020 der Landesdatenschutzbehörde ULD von Schleswig-Holstein .. betreffend nationale und internationale Kooperationen, Workshops, Prüfungen und richtungsweisende Forderungen finden Sie in diesem Beitrag ..
Viel Wirbel um Microsofts neuen Service "MyAnalytics". Der gläserne Mitarbeiter wird vermutet. Um was geht es bei diesem Dienst, wer hat Einsicht in die Daten und wie kann MyAnalytics deaktiviert werden? Diese und einige weitere Fragen beantworten wir in unserem Blogbeitrag.
Ist die Einwilligung wirklich das DSGVO-Non-Plus-Ultra für Geburtstagslisten in Organisationen, wie es der BayLfD in seiner Kurzinfo 26 suggeriert. Übrigens ein Thema, das nicht nur Behörden etwas angeht, sondern auch in Unternehmen und Vereinen korrekt umgesetzt sein sollte. Wir finden, das geht pragmatischer und man kann sich das ganze Klimbim mit Verwalten der Einwilligungen, Angaben in den Informationspflichten und dem Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sparen. Dann steht dem "KUCHEN!" auch nichts mehr im Weg. Und es ist mal nicht der Datenschutz wieder an allem schuld. Mehr im Blogbeitrag.
Der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte hält öffentliche Geburtstagslisten in Unternehmen ohne gültige Einwilligung für nicht rechtskonform. Dies äußert er in seinem Jahresbericht (Zeitraum 12/11-12/13) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen und Vereine) auf Seite 81.
Viel Zeit und Mühe wird in das Abschirmen und Absichern von IT Netzwerken gegen Angriffe von außen investiert. Dabei übersieht man schnell die Gefahren, die Unternehmensdaten von innen drohen können. Unabhängig ob Fahrlässigkeit oder Absicht, so sollten Sie als Unternehmer und Unternehmen diese Bedrohung nicht aus dem Blick verlieren.
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