Erstmalig haben sich Prüfer von Stiftung Warentest als Hacker betätigt - mit (teilweiser) Erlaubnis der Betreiber der 10 zu prüfenden sozialen Netzwerke. In der April Ausgabe wird zu lesen sein, daß gerade die Bereiche Datensicherheit und Datenweitergabe noch über erhebliche Verbesserungspotentiale verfügen.
Eklatante Mängel in der Umsetzung des Datenschutz in Brandenburgs Kommunen - Fazit des Tätigkeitsberichts 2008/2009 der Landesdatenschutzbeauftragten.
Telefonwerbung ist in Deutschland nur noch nach vorheriger Einwilligung des Angerufenen und ohne Unterdrückung der Rufnummer zulässig. Dennoch gehen die täglichen Werbeanrufe in die Millionen. Die Verbraucherzentralen sagen den unseriösen Anrufern nun offen den Kampf an.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger denkt in Alternativen zur gerade vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung, im Gegensatz zu Ihrem Ministerkollegen de Maizière (Bundesinnenminister).
Mit Urteil vom 09.03.2010 stellt der Europäische Gerichtshof klar: Deutschland verstößt mit seiner Organisation und Einbindung der Aufsichtsbehörden für die Privatwirtschaft gegen die EG-Datenschutzrichtlinie.
Aktuelle Erhebung von BITCOM: 55% der Befragten sieht die Hauptverantwortung für den Datenschutz bei sich selbst. Weitere 36% sehen den Staat in der Pflicht, für Datensicherheit im World Wide Web zu sorgen.
Eine neue Masche, um an Daten - in diesem Fall Bankverbindungen - und an Ihr Geld zu kommen: man gibt sich als Datenschützer aus. Lesen Sie, wie Sie sich schützen können.
Am 02.03.2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die jetzige Form des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist damit hinfällig. Fazit: alle auf Basis dieses Gesetzes bisher gepeicherten Daten sind zu löschen.
"Datenschutz ist Teil der Menschenwürde" - so prägnant bringt es der Landesdatenschutzbeauftrage von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner in seinem heute (10.03.2010) veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2008/2009 auf den Punkt (Zitat)
Wer einen externen Datenschutzbeauftragten benennt, muss formale Vorgaben der DSGVO beachten. Von der schriftlichen Benennung bis zum Dienstleistungsvertrag – wir zeigen Ihnen, welche Schritte notwendig sind und wie wir Sie mit geprüften Vorlagen unterstützen.
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