Wer Kommentare von Blogs oder Beiträge in Foren nutzt, um andere anzuschwärzen (ob berechtigt oder nicht), sollte nicht den eigenen Datenschutz vergessen. Bei solchen Einträgen werden zumeist Datum, Uhrzeit und IP-Adresse des Autors protokolliert. Dies kann schnell zum Bumerang werden. Hier ein anonymisiertes Beispiel eines solchen Kommentars.
Knapp 57.000 mal haben deutsche Behörden 2010 Zugriff auf die Kontendaten deutscher Bürger genommen - eine Steigerung von fast 30% gegenüber 2009. Nach Meldungen des Handelsblatt wuchs die Anzahl von ca. 43.000 in 2009 auf über 56.000 in 2010. Werden deutsche Behörden immer neugieriger?
Bereits in einem Blogbeitrag vom 12.11.2010 habe ich auf den Umstand hingewiesen, daß Standesregelungen oder Gesetze das Bundesdatenschutzgesetz nicht zwingend ersetzen. Hintergrund war und ist die regelmäßig wiederkehrende Fehleinschätzung seitens Anwälten, Ärzten und Steuerberatern, daß ihr "Standesrecht" die vorgeschriebenen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) obsolet machen würde.
Trotz einiger Nachbesserungen und Versuche seitens Google mit dem Webtracking-Tool Analytics den deutschen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden (siehe auch den Beitrag "Google Analytics: Datenschutzprobleme gelöst?"), hat jetzt erneut der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper die rote Karte gezückt. Webseitenbetreibern drohen nun wieder Bußgelder.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in seinem aktuellen Brennpunkt vor den Gefahren sozialer Netzwerke. Gleichzeitig gibt es 10 Tipps, um sich und seine persönlichen Daten besser zu schützen.
Ein ereignisreiches Jahr für den Datenschutz geht zu Ende. Geprägt von Datenpannen, Skandalen, Bußgeldern und hitzigen Debatten über Google Street-View und Facebook. Der externe Datenschutzbeauftragte Sascha Kuhrau wünscht ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch
Ein Käufer gebrauchter Festplatten auf dem Flohmarkt der Stadt Glücksburg staunt nicht schlecht. Vertrauliche Dokumente lagern auf den gebrauchten Datenträger, die er für rund 30 EUR je Stück erwarb. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein spricht von Organisationsverschulden der Stadt. Abhilfe schaffen klare Regeln durch den Datenschutzbeaufragten. Sie haben keinen? Dann sprechen Sie mich an.
Elektronische Postkarten, auch ecards genannt, können Einfallstor für Schadroutinen in Ihr EDV-System sein. Unbemerkt im Hintergrund lauert die Gefahr. Zusätzlich geben Sie Name und Email von Ihnen selbst und dem Empfänger preis - die nächste Spam-Welle kommt bestimmt. Wieso also nicht zur herkömmlichen Weihnachtskarte greifen? Sicherer und deutlich persönlicher - der Empfänger wird es zu schätzen wissen.
Anhand eines Fragenkatalogs des jugendnetz-berlin.de und des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden Jugendliche an das Thema herangeführt und sensibilisiert, bei aller Internet-Euphorie den Schutz der eigenen Privatsphäre im Umgang mit sozialen Netzwerken nicht zu vergessen.
Mit dieser Schlagzeile vermeldet SPIEGEL Online die Absicht des Bundesinnenministers Thomas de Maizière einen Schmerzensgeldanspruch in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Dieser Anspruch soll sogar dann entstehen, wenn kein messbarer materieller Schaden des Betroffenen vorliegt. Der Umstand der rechtswidrigen Nutzung durch ein Unternehmen reicht nach den aktuellen Formulierungsvorschlägen vollkommen aus. Brisant: die Höhe der Geldentschädigung müsse sich "auch an der Höhe der tatsächlichen oder zu erwartenden Gewinne" des schuldigen Unternehmens orientieren, so lautet es im aktuellen Entwurf.
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