Du nutzt KI-gene­rier­te Bil­der auf Web­site oder Social Media? Seit dem 2. August 2026 kann fuer sol­che Bil­der eine Kenn­zeich­nungs­pflicht nach Art. 50 KI-VO bestehen. Mit dem KI-Kenn­zeich­ner pruefst du in weni­gen Klicks, ob du ein KI-Bild kenn­zeich­nen musst – und setzt die Kenn­zeich­nung direkt im Brow­ser, ganz ohne Upload.

KI-Trans­pa­renz

KI-Inhal­te klar kennzeichnen

Prue­fe zuerst, ob eine Kenn­zeich­nung vor­aus­sicht­lich erfor­der­lich ist. Oder ueber­sprin­ge die Prue­fung und kenn­zeich­ne dein Bild direkt.

Der Datenschutz Dude kennzeichnet Bilder mit einem KI-Stempel
Dei­ne Bil­der blei­ben bei dir. Die Ver­ar­bei­tung erfolgt aus­schliess­lich in dei­nem Brow­ser. Es wird kein Bild an unse­re Ser­ver ueber­tra­gen oder dort gespeichert.
Ein­ord­nung

Ist eine Kenn­zeich­nung vor­aus­sicht­lich erforderlich?

Beant­wor­te die Fra­gen so, wie du den kon­kre­ten Inhalt ver­oef­fent­li­chen willst. Die Ein­schät­zung ist eine ers­te Ori­en­tie­rung und ersetzt kei­ne indi­vi­du­el­le Rechtsberatung.

Wur­de das Bild mit KI erzeugt oder wesent­lich ver­aen­dert?
Wer hat das Bild mit KI erzeugt oder ver­aen­dert?
Was zeigt das Bild?

Auch rea­lis­tisch wir­ken­de kon­kre­te Pro­dukt­dar­stel­lun­gen koen­nen rele­vant sein. Ent­schei­dend ist, ob das Bild fuer eine ech­te Dar­stel­lung gehal­ten wer­den koennte.

Koenn­te das Bild fuer eine ech­te Auf­nah­me gehal­ten wer­den?

Auf eine Taeu­schungs­ab­sicht kommt es dabei nicht an. Ent­schei­dend ist die objek­ti­ve Wir­kung des Bildes.

Wie soll das Bild ver­wen­det wer­den?

Eine oef­fent­li­che Ver­oef­fent­li­chung ist nicht auto­ma­tisch rein pri­vat, auch wenn sie von einer Pri­vat­per­son erfolgt.

Zeigt das Bild ein kon­kre­tes Pro­dukt oder einen kon­kre­ten Gegen­stand?

Bei rea­lis­tisch wir­ken­den Pro­dukt­bil­dern kann eine Kenn­zeich­nung auch in der Wer­bung sinn­voll sein. Die Abgren­zung ist nicht in allen Fael­len abschlies­send geklaert.

Wur­de nur tech­nisch nach­be­ar­bei­tet?

Stan­dard­be­ar­bei­tung ohne wesent­li­che inhalt­li­che Ver­aen­de­rung spricht regel­maes­sig gegen eine Kenn­zeich­nungs­pflicht. Face-Swaps, neue Bild­ele­men­te und ver­aen­der­te rea­le Sze­nen sind anders zu bewerten.

Recht­li­cher Hin­weis Die­ses Werk­zeug gibt eine ers­te Ori­en­tie­rung zur Trans­pa­renz­pflicht nach Art. 50 KI-VO. Die sicht­ba­re Kenn­zeich­nung ist die men­schen­les­ba­re Offen­le­gung nach Art. 50 Abs. 4; die maschi­nen­les­ba­re Mar­kie­rung nach Art. 50 Abs. 2 obliegt dem Anbie­ter des KI-Sys­tems. Die Bewer­tung haengt vom kon­kre­ten Inhalt und Ver­oef­fent­li­chungs­kon­text ab. Leit­li­ni­en der EU-Kom­mis­si­on · Code of Practice

Fra­gen und Ant­wor­ten zum KI-Kenn­zeich­ner vom Daten­schutz Dude

Mues­sen KI-gene­rier­te Bil­der gekenn­zeich­net werden?
Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 KI-VO. Wer KI-erzeug­te oder KI-ver­aen­der­te Bil­der ver­oef­fent­licht, die einen Deepf­ake dar­stel­len, muss offen­le­gen, dass der Inhalt kuenst­lich erzeugt oder ver­aen­dert wur­de. Der KI-Kenn­zeich­ner gibt dazu eine ers­te Orientierung.
Was ist ein Deepf­ake im Sin­ne der KI-VO?
Ein Deepf­ake ist KI-erzeug­ter oder KI-ver­aen­der­ter Bild‑, Ton- oder Video­in­halt, der wirk­li­chen Per­so­nen, Orten, Gegen­staen­den oder Ereig­nis­sen aeh­nelt und faelsch­li­cher­wei­se als echt wahr­ge­nom­men wer­den koenn­te. Auf eine Taeu­schungs­ab­sicht kommt es nicht an.
Reicht eine sicht­ba­re Kenn­zeich­nung aus?
Die sicht­ba­re Kenn­zeich­nung ist die men­schen­les­ba­re Offen­le­gung des Betrei­bers nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO. Zusaetz­lich muss der Anbie­ter des KI-Sys­tems sei­ne Aus­ga­ben nach Art. 50 Abs. 2 maschi­nen­les­bar mar­kie­ren. Bei­de Pflich­ten bestehen nebeneinander.
Wer­den mei­ne Bil­der hochgeladen?
Nein. Die Ver­ar­bei­tung erfolgt aus­schliess­lich in dei­nem Brow­ser. Es wird kein Bild an einen Ser­ver ueber­tra­gen oder dort gespeichert.

KI-Kenn­zeich­nungs­pflicht · Art. 50 KI-VO · KI-gene­rier­te Bil­der kenn­zeich­nen · Deepf­ake kennzeichnen
KI-Ver­ord­nung Bil­der · Trans­pa­renz­pflicht KI · KI-Bild Kenn­zeich­nung Tool