"Datenschutz ist Teil der Menschenwürde" - so prägnant bringt es der Landesdatenschutzbeauftrage von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner in seinem heute (10.03.2010) veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2008/2009 auf den Punkt (Zitat)
Wer einen externen Datenschutzbeauftragten benennt, muss formale Vorgaben der DSGVO beachten. Von der schriftlichen Benennung bis zum Dienstleistungsvertrag – wir zeigen Ihnen, welche Schritte notwendig sind und wie wir Sie mit geprüften Vorlagen unterstützen.
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