Mit Datum vom 20. August 2015 gibt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach bekannt, dass es gegen ein Unternehmen wegen fehlerhafter Auftragsdatenverarbeitung ein Bußgeld in fünfstelliger Euro-Höhe verhängt hat.
Die Landesdatenschutzbehörden, allen voran das BayLDA haben ein härteres Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße im Verbindung mit personenbezogenen Daten angekündigt. Grund genug, sich um rechtskonforme Einwilligungen für den eigenen Datenbestand zu kümmern. Das BayLDA hat einen Leitfaden (PDF) herausgegeben.
Der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte hält öffentliche Geburtstagslisten in Unternehmen ohne gültige Einwilligung für nicht rechtskonform. Dies äußert er in seinem Jahresbericht (Zeitraum 12/11-12/13) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen und Vereine) auf Seite 81.
Warum ist Datenschutz für Unternehmen und Behörden wichtig? Haben Sie sich auch schon diese Frage gestellt? Sascha Kuhrau, Inhaber des bundesweit tätigen Beratungsunternehmens a.s.k. Datenschutz gibt Antworten.
Pragmatischer Datenschutz im Unternehmensalltag - Veranstaltung am 11.11.2014 16:00 Uhr TAW Weiterbildungszentrum Altdorf. Referenten des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Datenschutzaufsicht, von a.s.k. Datenschutz, der infosi GmbH & Co. KG sowie des Baye­ri­schen IT-Sicherheitscluster e.V. geben pra­xis­be­zo­gene Tipps und Lösungs­an­sätze für Datenschutz in Ihren Unter­neh­mens­all­tag
64.000 Euro Bußgeld gegen deutsche Autowaschkette wegen nicht rechtskonformer Videoüberwachung und nicht bestelltem Datenschutzbeauftragten. Mehr Informationen und wie Sie sich vor einem solchen Risiko schützen in unserem Blogbeitrag.
Aktuelle DsiN Studie 2014 zeigt gefährlichen Trend: mittelständische Unternehmen unterschätzen aktuelle Sicherheitsrisiken und die Bedeutung von Datenschutz. Es feh­len Sicher­heits­kon­zepte, Mit­ar­bei­ter sind unzu­rei­chend sen­si­bi­li­siert. Gleich­zei­tig stei­gen der Ein­satz mobi­ler Geräte wie Smart­pho­nes und die Cloud-Nutzung.
Stolperfallen im Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 BDSG) für Werbetreibende. Abhilfe schaffen die Anwendungshinweise für Werbung der bayerischen Landesdatenschutzbehörde. Ein zwölfseitiges Dokument steht als PDF Download bereit.
Besuchen Sie einen der für Sie kostenfreien Infoabende im Rahmen der Hahn IT Campusinitiative und informieren Sie sich in nur zwei Stunden über das Thema Datenschutz und Datensicherheit für Unternehmen in Schwaig zusammen mit a.s.k. Datenschutz Sascha Kuhrau. Termine 27.06.2013, 04.07.2013 und 11.07.2013 in Schwaig bei Nürnberg
Eine DELL Studie belegt: ein großer Bereich an IT Abteilungen kann oder will mit BYOD nicht umgehen. Die daraus entstehenden Sicherheitslücken sind nicht zu unterschätzen. Fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten.
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