Blindes Vertrauen war gestern: Die DSGVO verpflichtet mit Artikel 28 in Verbindung mit Artikel 32 Organisationen zur regelmäßigen und systematischen Prüfung ihrer Dienstleister. Von der Erstbewertung über die Kontrollpflicht bis hin zu Praxisproblemen – dieser Beitrag zeigt, warum externe Datenschutzprofis für Unternehmen und Kommunen oft die bessere Wahl sind und wie man Dienstleister wirklich prüft, ohne im Hamsterrad zu landen.
Wir freuen uns, dass wir ab sofort bayerischen Kommunen den notwendigen Auditor bieten und das Fördermittelaudit Kommunalprofil und Basis-Absicherung des BSI IT-Grundschutz auf Basis eines belastbaren und nachvollziehbaren Prüfschemas durchführen können.
Im Zuge der Neufassung der ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022, Az. E5-1681–7‑10 können bayerische Kommunen nun endlich auch für die Einführung eines Informationssicherheitskonzepts auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune Fördermittel erhalten.
Software-Unterstützung für ein Informationssicherheitskonzept auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune
Art. 32 DSGVO geht eigentlich nur mit einem Informationssicherheitskonzept zu erfüllen. Für kleine Einrichtungen (Kommune und Unternehmen) eignet sich die "Arbeitshilfe" aus Bayern. Jetzt in Version 3.0 am Start. Für kommunale Einrichtungen stehen die Anpassungen zum Erhalt des LSI Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" im Vordergrund. a.s.k. Datenschutz hat wie bereits wie die Vorgängerversionen der Arbeitshilfe auch die Version 3.0 im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommune und der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände weiterentwickelt. Die Arbeitshilfe kann sowohl von Kommunen als auch Unternehmen kostenfrei genutzt werde. Mehr Details und Download-Link im Blogbeitrag.
Das Prüfsiegel "Kommunale IT-Sicherheit" des Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Nürnberg kann mittels des ISMS Arbeitshilfe der Innovationsstiftung bayerische Kommune erworben werden. Gerne unterstützen wir als Autoren der Arbeitshilfe beim Erreichen der notwendigen Vorgaben für Ihre Organisation. Details zum Siegel und der Arbeitshilfe finden Sie im Blobeitrag.
Nach einem knapp zweijährigen Prozeß hat die Gemeinde Haar im Mai 2019 die ISIS12-Zertifizierung erreicht. a.s.k. Datenschutz durfte den Prozeß als externer Berater begleiten. Jetzt heißt es, das Informationssicherheitskonzept zu betreiben und mit Leben zu erfüllen. Mehr im Blogbeitrag.
Landratsamt Wunsiedel absolviert AKDB Check 250 Datenschutz und Datensicherheit von a.s.k. Datenschutz überdurchschnittlich
Eklatante Mängel in der Umsetzung des Datenschutz in Brandenburgs Kommunen - Fazit des Tätigkeitsberichts 2008/2009 der Landesdatenschutzbeauftragten.
Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
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