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	Kommentare zu: Datenschutz-Skandal: Anwalts-Akten landen im Altpapier	</title>
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	<description>DSB für Nürnberg, Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Koblenz</description>
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		Von: Sascha Kuhrau		</title>
		<link>https://ask-datenschutz.de/datenpanne/datenschutz-skandal-anwalts-akten-landen-im-altpapier/#comment-133</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sascha Kuhrau]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 08:19:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Kommentar in eigener Sache:

Ich verstehe mich nicht als jemand, der versucht, einem Anwalt zu erklären, wie er seinen Job zu machen hat. Dafür hat dieser ein anstrengendes und langjähriges Jura-Studium hinter sich gebracht und ist im Zweifel in rechtlichen Angelegenheiten als Fachmann deutlich versierter.

Meine Aufgabe als Berater und Datenschutzbeauftragter sehe ich darin, auf Schwachstellen im Hinblick auf die Themen Datenschutz und Datensicherheit hinzuweisen und adäquate und zumutbare Lösungswege aufzuzeigen. Denn am Ende des Tages zählt der Kunde / Mandant, der die Gewissheit haben muss, das seine Daten (und im Falle von rechtlichen Angelegenheiten noch dazu sehr sensible Daten) bei der jeweiligen Kanzlei in besten Händen sind. Gelegentlich führt ein hoher Anwaltvertreter das Argument ins Feld, ein Datenschutzbeauftragter dürfe gar nicht für einen Anwalt tätig sein, da diesem nicht erlaubt sei, Einsicht in die Akten der Mandanten zu nehmen. Wieso sollte ein Datenschutzbeauftragter dies wollen oder sollen? Für dessen Tätigkeit sind die Kategorien und Arten von Daten wichtig, die in der Kanzlei vorliegen - konkrete Inhalte und Sachverhalte der Akten sind nicht relevant.

Gegenseitige Schuldzuweisungen oder fortwährende Abwehr von Schutzmaßnahmen mit immer den gleichen Argumenten nützen am Ende niemanden, weder den streitenden Parteien - Behörde und Anwaltskammer - noch den Hauptpersonen, nämlich den Mandanten und Kunden.

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			<content:encoded><![CDATA[<p>Kommentar in eigener Sache:</p>
<p>Ich verstehe mich nicht als jemand, der versucht, einem Anwalt zu erklären, wie er seinen Job zu machen hat. Dafür hat dieser ein anstrengendes und langjähriges Jura-Studium hinter sich gebracht und ist im Zweifel in rechtlichen Angelegenheiten als Fachmann deutlich versierter.</p>
<p>Meine Aufgabe als Berater und Datenschutzbeauftragter sehe ich darin, auf Schwachstellen im Hinblick auf die Themen Datenschutz und Datensicherheit hinzuweisen und adäquate und zumutbare Lösungswege aufzuzeigen. Denn am Ende des Tages zählt der Kunde / Mandant, der die Gewissheit haben muss, das seine Daten (und im Falle von rechtlichen Angelegenheiten noch dazu sehr sensible Daten) bei der jeweiligen Kanzlei in besten Händen sind. Gelegentlich führt ein hoher Anwaltvertreter das Argument ins Feld, ein Datenschutzbeauftragter dürfe gar nicht für einen Anwalt tätig sein, da diesem nicht erlaubt sei, Einsicht in die Akten der Mandanten zu nehmen. Wieso sollte ein Datenschutzbeauftragter dies wollen oder sollen? Für dessen Tätigkeit sind die Kategorien und Arten von Daten wichtig, die in der Kanzlei vorliegen — konkrete Inhalte und Sachverhalte der Akten sind nicht relevant.</p>
<p>Gegenseitige Schuldzuweisungen oder fortwährende Abwehr von Schutzmaßnahmen mit immer den gleichen Argumenten nützen am Ende niemanden, weder den streitenden Parteien — Behörde und Anwaltskammer — noch den Hauptpersonen, nämlich den Mandanten und Kunden.</p>
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